Vernehmlassung zur Gleichstellung von Behinderten

Bern, 02.07.1999 - Der Bundesrat hat ein Vernehmlassungsverfahren zur Frage der Gleichstellung von Behinderten mit Nichtbehinderten eröffnet. Er hat überdies am 23. Juni das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, die Arbeiten zur Umsetzung des entsprechenden Verfassungsauftrags in der revidierten Bundesverfassung vom am 18. April 1999 ohne Verzögerung an die Hand zu nehmen.

Die Frage der Gleichstellung von Behinderten mit Nichtbehinderten ist zur Zeit Gegenstand verschiedener Rechtsetzungsverfahren auf Bundesebene. Dabei handelt es sich um einen Entwurf des Nationalrats für eine Teilrevision der Verfassung aufgrund der parlamentarischen Initiative Suter, um die Vorarbeiten mit Blick auf die Umsetzung des neuen Verfassungsauftrags zur Gleichstellung von Behinderten (Art. 8, Abs.4 der Bundesverfassung vom 18. April 1999) sowie um die Volksinitiative "Gleiche Rechte für Behinderte", die am 14. Juni dieses Jahres eingereicht wurde. Diese Verfahren, die alle zum Ziel haben, eine Gleichstellungspolitik für Behinderte zu verwirklichen, müssen auf Bundesebene koordiniert werden.

Der Bundesrat eröffnet deshalb in dieser Perspektive und auf Verlangen der ständerätlichen Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit ein Vernehmlassungsverfahren zur Gleichstellung von Behinderten. Die Konsultation der Kantone, der Eidgenössischen Gerichte, der Kommissionen des Bundes, der politischen Parteien sowie anderer interessierter Organisationen und Vereinigungen hat verschiedene Ziele: Sie soll zur Gleichstellung von Behinderten den gegenwärtigen Stand der Dinge in den Kantonen aufzeigen, in vorausschauender Weise die geeigneten Massnahmen zur Umsetzung von Artikel 8, Abs. 4 der neuen Verfassung auflisten und die finanziellen Konsequenzen einer solchen Gleichstellungspolitik prüfen. Zu diesem Zweck wird ein Bericht der parlamentarischen Kommission in die Vernehmlassung gegeben, zusammen mit einem Fragebogen über die zu bestimmenden Prioritäten, über die Einschätzung der finanziellen Konsequenzen und über die Wahl der juristischen Mittel. Die Vernehmlassung dauert bis Ende Oktober 1999.

Im weiteren hat der Bundesrat das EJPD damit beauftragt, ohne Verzögerung die Arbeiten zur Umsetzung des Verfassungsauftrags zur Gleichstellung von Behinderten an die Hand zu nehmen, den der Artikel 8, Absatz 4 der neuen Verfassung dem Bund erteilt.


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Letzte Änderung 30.01.2024

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