Wirksamkeitsüberprüfung / Evaluation

Worum geht es?

Wirksamkeitsüberprüfungen/Evaluationen dienen der Ermittlung der Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit staatlichen Handelns. Sie sollen dazu beitragen, die Erarbeitung neuer Massnahmen (Gesetze, Verordnungen) auf sicherere Grundlagen abzustützen, deren Vollzug besser auf die Ziele auszurichten und generell die Transparenz über staatliches Handeln zu verbessern.

Aufgabe und Strategie des Bundesamtes für Justiz

Das Bundesamt für Justiz (BJ, Fachbereiche Rechtsetzungsprojekte I und Rechtsetzungsprojekte II) legt einen seiner Schwerpunkte auf Wirksamkeitsüberprüfungen wichtiger Erlasse. Es führt dort, wo es wichtige Dienstleistungen erbringt, Kundenbefragungen durch. Wirksamkeitsüberprüfungen dienen dem Amt zur Gesetzesvorbereitung sowie zur Sicherstellung der Umsetzung der Erlasse. Zudem ermöglichen sie, gegenüber den politischen Behörden und gegenüber der Öffentlichkeit Rechenschaft darüber abzulegen, wie sich die Erlasse in der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Wirklichkeit auswirken.

Das BJ stützt sich bei seinen Evaluationsaktivitäten und bei seiner Rolle als Querschnittamt im Bereich von Wirksamkeitsüberprüfungen auf Artikel 7 Absatz 4 der Organisationsverordnung für das EJPD (SR 172.213.1) ab. Darin wird es verpflichtet, methodische Grundsätze für die Vorbereitung von Erlassen und für die Evaluation staatlicher Massnahmen zu entwickeln, insbesondere im Hinblick auf ihre Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit, sowie für adäquate Weiterbildungsmöglichkeiten zu sorgen. Das BJ arbeitet im Bereich Evaluation eng mit der Schweizerischen Evaluationsgesellschaft (SEVAL) zusammen.

Schwerpunkte der Evaluationen des Bundesamts für Justiz

   

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Letzte Änderung 04.03.2024

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