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Folgende Gesetzes- respektive Verordnungsänderungen, die in die Zuständigkeit des BJ fallen, treten am 1. Januar 2024 in Kraft:
Totalrevision der Verordnung über die Vermögensverwaltung im Rahmen einer Beistandschaft oder Vormundschaft (VBVV)
Änderungen der Schweizerischen Strafprozessordnung (StPO)
Änderung des Zivilgesetzbuches (ZGB) (Erweiterte Auskunftspflicht der KESB)
Änderung der Geldspielverordnung (VGS)
Höchstzinssatz für Konsumkredite
Vom Datenabfluss sind auch Personendaten betroffen, für deren Bearbeitung das BJ zuständig ist. Betroffene werden direkt informiert.
Information zum Datenabfluss bei Xplain
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