Internationale Kindesentführungen - Ausübung des Besuchsrechts

Worum geht es?

Wird ein Kind durch einen Elternteil oder eine andere Person gegen den Willen des andern Elternteils ins Ausland verbracht oder dort – beispielsweise nach den Ferien – zurückbehalten, sind die Betroffenen oft verzweifelt und ratlos. Gleiches gilt, wenn einem Elternteil die Ausübung des Besuchsrechts gegenüber seinem im Ausland lebenden Kind durch den anderen Elternteil verweigert oder erschwert wird.  Die Zentralbehörde internationale Kindesentführungen beim Bundesamt für Justiz setzt sich in diesen Fällen zusammen mit den ausländischen Partnerbehörden der Vertragsstaaten für eine möglichst rasche und kindergerechte Lösung des Konfliktes ein.

Die elterliche Sorge seit dem 1. Juli 2014

Seit 1. Juli 2014 gilt in der Schweiz der Grundsatz der gemeinsamen elterlichen Sorge. Dies bedeutet, dass die Eltern alles, was das Kind betrifft, gemeinsam regeln. Die möglichen Auswirkungen auf die Beurteilung der Widerrechtlichkeit des Verbringens oder des Zurückhaltens eines Kindes im Ausland entnehmen Sie dem Merkblatt.

Mediation : Leitfaden des Internationalen Sozialdienstes

Der Internationale Sozialdienst (SSI) hat 2015 einen Leitfaden über die internationale Familienmediation publiziert ("Familienkonflikte bewältigen. Ein Leitfaden zur internationalen Familienmediation").

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Letzte Änderung 29.01.2024

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Bundesamt für Justiz
Zentralbehörde zur Behandlung internationaler Kindesentführungen
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