2. Voraussetzungen für die Nutzung der LZS (Checkliste)

  • Die zuständige Informatikstelle des Kantons muss beauftragt werden, die Software des BJ für die Langzeitsicherung von Grundbuchdaten (Grundbuch Sicherungsclient, kurz GBS) zu installieren und die zu dessen Nutzung nötigen Zertifikate bereitzustellen. Ein technischer Beschrieb zur Installation des GBS ist in Kapitel 6. dieser Wegleitung zu finden.
     
  • Mindestens eine Person ist zu bestimmen, welche die Gültigkeit der gesicherten Daten bestätigen kann. Es können zusätzlich Hilfspersonen ernannt werden, sie dürfen vorgenannter Person administrative Arbeiten abnehmen. Alle genannten Personen sind mittels Formular (PDF, 671 kB, 07.11.2023) zu erfassen, dieses ist an egris@bj.admin.ch zu senden. Falls Sie Probleme mit dem Ausfüllen des Formulars haben, konsultieren Sie diese Anleitung (PDF, 1 MB, 07.11.2023). Die Bestätigung des BJ ist abzuwarten.
     
  • Der Grundbuchdaten für die LZS muss von der Grundbuchsoftware des Kantons bereitgestellt werden. Wie das geht, weiss der Lieferant der GB-Software.

Letzte Änderung 18.04.2024

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