Grundstücksuche über einen Personenidentifikator (GSP)

Projektauftrag

Personenidentifikator im Grundbuch
Die Grundbuchämter verwenden zur Identifizierung von Personen systematisch die AHV-Versichertennummer.

Sie geben die AHV-Versichertennummer nur anderen Stellen und Institutionen bekannt, die sie zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben im Zusammenhang mit dem Grundbuch benötigen und zur systematischen Verwendung dieser Nummer berechtigt sind.

Landesweite Grundstücksuche
Der Bundesrat regelt die landesweite Suche der berechtigten Behörden nach Grundstücken, an denen einer aufgrund der AHV-Versichertennummer identifizierten Person Rechte zustehen.

Letzte Änderung 08.08.2022

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