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Veröffentlicht am 22. Mai 2025

2. Voraussetzungen für die Nutzung der LZS (Checkliste)

  • Die zuständige Informatikstelle des Kantons muss beauftragt werden, die Software des BJ für die Langzeitsicherung von Grundbuchdaten (Grundbuch Sicherungsclient, kurz GBS) zu installieren und die zu dessen Nutzung nötigen Zertifikate bereitzustellen. Ein technischer Beschrieb zur Installation des GBS ist in Kapitel 6. dieser Wegleitung zu finden.
  • Mindestens eine Person ist zu bestimmen, welche die Gültigkeit der gesicherten Daten bestätigen kann. Es können zusätzlich Hilfspersonen ernannt werden, sie dürfen vorgenannter Person administrative Arbeiten abnehmen. Alle genannten Personen sind mittels Formular «Anmeldung für die Langzeitsicherung von Grundbuchdaten» zu melden, dieses ist an egris@bj.admin.ch zu senden.
  • Die gemeldeten Personen werden vom eGRIS-Team erfasst und die Berechtigungen im eGRIS-Client konfiguriert. Damit dies erfolgen kann werden zwei Zertifikate benötigt. Bitte konsultieren Sie dazu unten angehängte Dokumente.