Beispiel 6 – Überschreitung der Aufenthaltstage (langer "Overstay")

Einreise Ausreise
15.08.2014     09.08.2013
19.09.2013      

In diesem Fall muss zuerst der Bezugszeitraum berechnet werden, da der Aufenthaltsrechner ansonsten den ersten Aufenthalt mitberechnet und ein falsches Resultat bezüglich des "Overstays" liefert:

Überprüfung, ob eine Überschreitung des Aufenthaltes besteht, wenn der Drittstaatsangehörige entweder an der Aussengrenze steht oder sich bereits im Schengen-Raum aufhält mit der Funktion "Control".

Ein visumbefreiter Drittstaatsangehöriger wird am 01.03.2014 bei der Ausreise mit folgenden Einreise-und Ausreisestempeln kontrolliert:

Um dies zu vermeiden sollte wie folgt vorgegangen werden:

1. Bezugszeitraum von 180 Tagen berechnen.

2. Daten der bisherigen Aufenthalte einfügen,
     aber ausschliesslich bis und mit dem Start der 180-Tage Periode;
     in diesem Fall 03.09.2013.

Nun wird der "Overstay" richtig angezeigt. Bei der Ausreise am 01.03.2014 hatte die Person einen "Overstay" von 74 Tagen im Bezugszeitraum von 180 Tagen (03.09.2013–01.03.2014).


Aufenthaltsrechner

Letzte Änderung 01.12.2014

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