Berechnung des kurzfristigen Aufenthalts / Aufenthaltsrechner

Das Programm dient zur Berechnung des kurzfristigen Aufenthalts von höchstens 90 Tagen je Bezugszeitraum von 180 Tagen von visumpflichtigen und visumbefreiten Drittstaatsangehörigen im Schengen-Raum.

Der Aufenthaltsrechner wurde von der Europäischen Kommission und der norwegischen Einwanderungsbehörde namentlich für folgende Benutzer entwickelt:

  • Auslandvertretung
  • Migrationsbehörde
  • Grenzkontrollorgan
  • Polizei
  • Visumpflichtiger Drittstaatsangehöriger
  • Visumbefreiter Drittstaatsangehöriger

Rechtliches

Der Aufenthaltsrechner ist ein technisches Hilfsmittel. Die Resultate, die sich aus den damit durchgeführten Berechnungen ergeben, sind rechtlich nicht verbindlich. In begründeten Fällen bleiben abweichende Entscheide der zuständigen Behörden ausdrücklich vorbehalten.

Sie finden weitere Informationen unter Rechtliches.

Aufenthaltsrechner

  • Programm starten


    Bitte lesen Sie vor der Verwendung des Rechners die nachfolgende Anleitung.

Letzte Änderung 08.04.2021

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