Übernahme und Umsetzung der Rechtsgrundlagen zur Reform des Visa-Informationssystems und der damit verbundenen Bedingungen für den Zugang zu anderen EU-Informationssystemen für VIS-Zwecke (Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands); sowie zur Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes

Worum geht es?


Allgemein

Am 18. Mai 2022 hat der Bundesrat die Botschaft zur Genehmigung und Umsetzung der Verordnungen (EU) 2021/1133 und (EU) 2021/1134 zur Reform des Visa-Informationssystems verabschiedet. Die Umsetzung der zwei EU-Verordnungen erfordert Anpassungen im Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG), im Bundesgesetz über das Informationssystem für den Ausländer- und den Asylbereich (BGIAA) sowie im Bundesgesetz über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes (BPI) (Vorlage 1). Ferner wird eine von den Schengen-Weiterentwicklungen unabhängige Anpassung des AIG beantragt (Vorlage 2).


Das VIS-Reformpaket

Das Visa-Informationssystem ist eine EU-Datenbank, die die Grenzschutzbeamten an den Schengen-Aussengrenzen mit den Konsulaten der Schengen-Staaten in der ganzen Welt verbindet. Das System wurde 2015 weltweit eingeführt. Es liefert den Visumbehörden die wichtigsten Informationen über Personen, die Schengen-Visa für Kurzaufenthalte beantragen, und ermöglicht es Grenzschutzbeamten, Reisende zu erkennen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen können. Um sicherzustellen, dass diese Behörden jederzeit über die erforderlichen Informationen verfügen, wird das System mit den Verordnungen (EU) 2021/1133 und (EU) 2021/1134 ausgeweitet, indem insbesondere auch Personen, die Visa für einen längerfristigen Aufenthalt und Aufenthaltstitel innehaben oder beantragt haben, im System erfasst werden.

Mit der Modernisierung des Visa-Informationssystems werden Informationslücken geschlossen und damit die Sicherheit im Schengen-Raum erhöht.


Weitere Änderung des AIG

Ferner wird eine Anpassung des AIG beantragt (Vorlage 2), womit das BAZG in seiner Funktion als Strafverfolgungsbehörde den Zugriff auf den CIR und den Zugang zu den damit verbundenen EU-Informationssystemen (EES, ETIAS, VIS) erhalten soll.

Was ist bisher geschehen?

  • Am 7. Juli 2021 verabschiedete die EU die Verordnungen (EU) 2021/1133 und (EU) 2021/1134.
  • Diese Verordnungen stellen Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands dar und wurden der Schweiz am 8. Juli 2021 notifiziert.
  • Der Bundesrat beschloss am 11. August 2021, diese Schengen-Weiterentwicklungen unter dem Vorbehalt der Erfüllung der verfassungsmässigen Voraussetzungen zu übernehmen und notifizierte der EU seinen Beschluss am selben Tag.
  • Vom 11. August bis 18. November 2021 wurde die Vernehmlassung zur Übernahme und Umsetzung dieser zwei EU-Verordnungen sowie zur Änderung des AIG durchgeführt (Medienmitteilung).
  • Am 18. Mai 2022 hat der Bundesrat die Botschaft zur Genehmigung und Umsetzung der Notenaustausche zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme und Umsetzung der Verordnungen (EU) 2021/1133 und (EU) 2021/1134 sowie zur Änderung des AIG verabschiedet (Medienmitteilung).

Dokumentation

Ergebnisse

Letzte Änderung 18.05.2022

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