Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG): Einschränkungen für Reisen ins Ausland und punktuelle Anpassungen bei der vorläufigen Aufnahme

Worum geht es?

Die Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes soll Hürden bei der Integration von vorläufig aufgenommenen Personen in den Arbeitsmarkt durch die Erleichterung des Kantonswechsels abbauen. Zudem sollen Reisen ins Ausland von asylsuchenden, vorläufig aufgenommenen und schutzbedürftigen Personen eingeschränkt und gesetzlich geregelt werden.

Die Motion 18.3002 «Punktuelle Anpassungen des Status der vorläufigen Aufnahme» der Staatspolitischen Kommission des Ständerates beauftragt den Bundesrat, einen Gesetzesentwurf mit punktuellen Anpassungen beim Status der vorläufigen Aufnahme vorzulegen, um die höchsten Hürden für die Arbeitsmarktintegration für Personen zu beseitigen, die längerfristig in der Schweiz bleiben. Insbesondere sollen eine Änderung der Bezeichnung «vorläufige Aufnahme» sowie Erleichterungen beim Kantonswechsel zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit geprüft werden. Auch die Motion 15.3953 «Keine Reisen ins Heimatland für vorläufig Aufgenommene» von Nationalrat Gerhard Pfister verlangt Anpassungen bei den Regelungen für vorläufig aufgenommene Personen. Demnach sollen die gesetzlichen Grundlagen so angepasst werden, dass Reisen in Heimat- oder Herkunftsstaaten für vorläufig Aufgenommene analog zu den anerkannten Flüchtlingen generell untersagt sind. Folglich betreffen die beiden Motionen dieselbe Personengruppe, weshalb sie gemeinsam mit dieser Vorlage umgesetzt werden sollen.

Was ist bisher geschehen?

  • Der Bundesrat eröffnete am 21. August 2019 die Vernehmlassung. Das Vernehmlassungsverfahren dauerte bis am 22. November 2019 (Medienmitteilung).
  • Am 26. August 2020 verabschiedete der Bundesrat die Botschaft zur Revision des Ausländer- und Integrationsgesetzes (Medienmitteilung).

Dokumentation

Vernehmlassung

Vernehmlassungsverfahren

21. August bis 22. November 2019

Ergebnisse

Botschaft

Letzte Änderung 26.08.2020

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