Monitoring Asylsystem

Das Monitoring Asylsystem dient Entscheidungsträgern auf allen Stufen in der Politik und Verwaltung als Grundlage für die Steuerung des Asylbereichs. Das Monitoring bietet einerseits einen raschen Überblick über die Entwicklung wichtiger Kenngrössen und stellt andererseits die Grundlagen bereit, um die Wirkung der beschleunigten Asylverfahren einschätzen zu können. Seit der Berichtsperiode 2016 erscheint jährlich ein Monitoring-Bericht.

Das Monitoring Asylsystem wurde an der zweiten Asylkonferenz vom 28. März 2014 von Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden beschlossen und erfüllt auch das Anliegen der Motion 16.3478 «Evaluation der Bundesasylzentren» vom 16. Juni 2016.

Letzte Änderung 14.09.2023

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