Sachplan Asyl

Mit den Änderungen des Asylgesetzes vom 5. Juni 2016 hat der Bund die Kompetenz erhalten, jene Bauten und Anlagen mit einem Plangenehmigungsverfahren zu genehmigen, die ihm zur Unterbringung von Asylsuchenden oder zur Durchführung von Asylverfahren dienen. Für die Plangenehmigung von Vorhaben, die sich erheblich auf Raum und Umwelt auswirken, ist ein vorgängiges Sachplanverfahren nötig.

Mit dem Sachplan Asyl (SPA) stellt das Staatssekretariat für Migration die Grobplanung und -abstimmung von Bundesasylzentren sicher. Der SPA enthält eine schweizweite Übersicht über die Bundesasylzentren sowie Grundsätze zur Abstimmung mit strategischen Zielen und zur Zusammenarbeit zwischen den betroffenen Behörden. Mit der Verabschiedung durch den Bundesrat sind die im SPA enthaltenen Standortfestsetzungen für Bundesasylzentren für alle Planungsbehörden verbindlich.

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Letzte Änderung 09.07.2020

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