Konformitätsbewertungsstelle METAS-Cert

Portrait

Für die meisten in den Bereichen Handel, Verkehr, öffentliche Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz eingesetzten Messmittel bestehen in der Schweiz und Europa gesetzliche Vorschriften.

Die akkreditierte Konformitätsbewertungsstelle METAS-Cert ist die von der Schweiz bezeichnete und von der EU anerkannte Stelle für die Konformitätsbewertung von Messmitteln. METAS-Cert führt für Hersteller von Messmitteln die für das Inverkehrbringen vorgeschriebenen Konformitätsbewertungen durch.

Die akkreditierte Konformitätsbewertungsstelle METAS-Cert führt Konformitätsbewertungen durch:

CE-Kennzeichnung nach der Messmittelrichtlinie (2014/32/EU, MID) und der Richtlinie über nichtselbsttätige Waagen (2014/31/EU):
 

Seit 1. Juli 2019 führt METAS-Cert Datensicherheitsprüfungen von intelligenten Messsystemen durch.

 

CH-Kennzeichnung basierend auf nationalen Konformitätsbewertungen. 

Zertifizierung nach OIML oder für Wägezellen und nichtselbsttätige Waagen nach OIML MAA. 

Anerkannte Auditierungsstelle für VCAP Bewertungen für die amerikanische National Conference on Weights and Measures.

METAS-Cert macht Bewertungen, Gutachten, Zertifizierungen und Inspektionen im privatrechtlichen Bereich basierend auf Normen oder kundenspezifischen Anforderungen.

Zertifizierungsverfahren

Inverkehrbringen von Messgeräten nach dem Neuen und Globalen Konzept der Europäischen Union

Verfahren nach Anhang II der Richtlinie 2014/32/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über Messgeräte / Messmittelverordnung vom 15. Februar 2006 (MessMV, SR 941.210) 

Richtlinie 2014/31/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über nichtselbsttätige Waagen / Verordnung des EJPD vom 16. April 2004 über nichtselbsttätige Waagen (SR 941.213)

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Inverkehrbringen von Messgeräten nach nationalen Vorschriften

Verfahren nach OIML

Verfahren nach VCAP

Anmeldung

Anmelden zur Konformitätsbewertung von Messgeräten und Managementsystemen zur Herstellung von Messgeräten

Der Leitfaden für das "Inverkehrbringen von Messgeräten" beschreibt die Anforderungen und das Vorgehen für die Konformitätsbewertung von Messgeräten und Managementsystemen zur Herstellung von Messgeräten durch die Zertifizierungsstelle des Eidgenössischen Instituts für Metrologie METAS (METAS-Cert).

Folgende Dokumente stehen Ihnen für die Anmeldung zur Verfügung: 

Formulare

Folgende Module sind im Leitfaden für das Inverkehrbringen von Messgeräten beschrieben 

CH-gekennzeichnete Messmittel (schweizerische Konformitätsbewertung)

Messmittel die nicht von einer Europäischen Richtlinie abgedeckt sind und in dessen messmittelspezifischen Verordnung eine Konformitätsbewertung vorgesehen ist.

Zertifikatssuche

Ausgestellte Zertifikate können über die Suchmaschine CertSearch gefunden werden. 

Letzte Änderung 18.03.2024

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Kontakt

Eidgenössisches Institut für Metrologie
Konformitätsbewertungsstelle METAS-Cert
Lindenweg 50
CH-3003 Bern-Wabern
T +41 58 387 01 11
METAS-Cert@metas.ch

Kontaktinformationen drucken

https://www.metas.ch/content/metas/de/home/dl/konformitaetsbewertungsstelle-metas-cert.html