Phase 2 - Früherkennung und polizeiliche Massnahmen zur Erkennung von Gefährdungen und Gefahrenabwehr

Zuständige Stellen
- Nachrichtendienst des Bundes (NDB) mit kantonalen Nachrichtendiensten (KND)
- Staatssekretariat für Migrati- on (SEM) mit den kantonalen Migrationsämtern
- Kantons- und Stadtpolizeien, Mitwirkende des kantonalen Bedrohungsmanagements
- fedpol
Instrumente und Mittel
Bundesgesetz über den Nach- richtendienst (NDG), bspw.:
- Monitoring (sozialer) Medien und Netzwerke
- Beschaffung von Informationen aus öffentlich und nicht öffentlich zugänglichen Quellen
- Präventive Ansprachen
Kantone:
- Kantonales Bedrohungsmanagement
- Instrumente und Massnahmen des kantonalen Polizeirechts zur Erkennung von Straftaten
- Polizeiliche Gefahrenabwehr
- Antrag an fedpol für präventiv-polizeiliche Massnahmen (Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus PMT), die ausserhalb eines Strafverfahrens oder nach dem Straf- oder Massnahmenvollzug zur Anwendung kommen können:
- Melde- und Gesprächsteil- nahmepflicht (Art. 23k BWIS)
- Kontaktverbot (Art. 23l BWIS)
- Ein- und Ausgrenzung (Art. 23m BWIS)
- Ausreiseverbot (Art. 23n BWIS)
- Eingrenzung auf eine Liegen- schaft («Hausarrest»; Art. 23o BWIS)
- Elektronische Überwachung und Mobilfunklokalisierung als Vollzugsmassnahmen (Art. 23q BWIS)
fedpol:
- Einreiseverbote und Ausweisungen gegenüber Ausländerinnen und Ausländern wegen Gefährdung der inneren oder äusseren Sicherheit
- Ausschreibung zur verdeckten Registrierung im Schengener Informationssystem SIS durch fedpol
Zusammenarbeit mit dem SEM und den kantonalen Migrationsämtern:
- Nichterteilung/Widerruf von Asyl und Aufenthaltsbewilligungen
- Visaverweigerung
- Nichterteilen/Widerruf von Aufenthaltsbewilligungen
- Nichterteilen des CH-Bürgerrechts und Entzug des CH-Bürgerrechts bei Doppelbürgerinnen und -bürgern
- ausländerrechtliche Massnahmen wie Ein- und Ausgrenzung (Rayonverbot)
- Anordnung von Vorbereitungshaft oder Ausschaffungshaft gegenüber Ausländerinnen und Ausländern, welche die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz gefährden (Art. 75 Abs. 1 Bst. i bzw. Art. 76 Abs. 1 Bst. b Ziff. 1 Ausländer- und Integrationsgesetz)
Intensive Kooperation zwischen den Sicherheitsbehörden in der operativen Koordination TETRA («Terrorist Tracking»)
Letzte Änderung 23.06.2022