Der neue Schweizer Pass charakterisiert die Schweiz: heimatverbunden und weltoffen zugleich. Wasser prägt und gestaltet die Schweizer Landschaft; gleichzeitig symbolisiert es Austausch und Fluss. Der neue Pass lädt zu einer virtuellen Reise durch die 26 Kantone ein, von den Alpengipfeln bis hinunter in die Täler. Zum ersten Mal ist die Fünfte Schweiz, welche die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer repräsentiert, auf einer ihr gewidmeten Visaseite vertreten. Auf Seite 01 ist der Pizzo Rotondo abgebildet, der höchste Berg des Gotthardmassivs. Letzteres beheimatet die Quellen der grössten Schweizer Flüsse und verbindet somit die Design-Hauptthemen: Berge und Wasser.
Schweizer Staatsangehörige haben Anspruch auf einen Pass und eine Identitätskarte.
Reisenden wird dringend empfohlen, verbindliche Auskünfte zu den Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen ihres Transit- oder Ziellandes bei der betreffenden Botschaft oder dem Konsulat in der Schweiz einzuholen.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz
Auf der Website des EDA finden Sie Informationen über die Sicherheitslage in verschiedenen Ländern sowie nützliche Hinweise zu Reisen ins Ausland.
Kontakt
Haben Sie Fragen zur Bestellung oder zum Verlust Ihres Passes/Ihrer Identitätskarte?
Kontaktieren Sie bitte das kantonale Passbüro in Ihrem Wohnkanton.
Haben Sie allgemeine Fragen zum Pass oder zur Identitätskarte?
Schreiben Sie uns ein E-Mail oder rufen Sie unsere Hotline 0800 820 008 an (gratis, 9–11 Uhr).
Rechtliche Grundlagen
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Ausweisgesetz
(SR 143.1)
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Ausweisverordnung
(SR 143.11)
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Verordnung des EJPD über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige
(SR 143.111)
- ICAO Traveller Identification Programme (TRIP)
- Spezifikationen Extended Access Control (EAC)
- Swiss Government PKI
- Aufnahme von biometrischen Daten in Pässe und Reisedokumente
- Normen für Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten
Heimatort
Gemeinde aufgehoben: neuer Heimatort
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Dokumentation
Fotos neuer Pass
Die Fotografien des neuen Passes stehen den Medien zur Verfügung. Die Bilder dürfen nur identisch und unverändert reproduziert werden und der Urheber (fedpol) muss genannt werden.
Letzte Änderung 09.01.2023