Die Eidgenössische Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten

Der Eidgenössischen Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten (ESchK) obliegt die Tarifaufsicht. Im Rahmen dieser Aufgabe prüft und genehmigt sie die zwischen den konzessionierten Verwertungsgesellschaften und den jeweiligen Nutzerorganisationen ausgehandelten Tarife für die der Bundesaufsicht unterstellte Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten. In diesen Tarifen werden die Entschädigungen festgelegt, welche die Nutzer für die Verwendung eines urheberrechtlich geschützten Werks oder einer nachbarrechtlich geschützten Darbietung zahlen müssen.

Die ESchK hat gegenwärtig insgesamt 25 Mitglieder. Sie trifft ihre Entscheidungen jeweils in einer Besetzung mit fünf Personen (sog. Spruchkammern): nämlich der Präsidentin, zwei unabhängigen Beisitzern oder Beisitzerinnen sowie je einem Mitglied aus dem Kreis der Verwertungsgesellschaften und der Nutzerorganisationen. Dabei können unstrittige Tarife im schriftlichen Zirkularverfahren erledigt werden, während für die strittigen eine mündliche Verhandlung vorgesehen ist.

Als Genehmigungsinstanz handelt die ESchK unabhängig von der Bundesverwaltung. Die administrative Leitung der Kommission obliegt der Präsidentin. Dabei wird sie durch ein beim Generalsekretariat des EJPD angesiedeltes Sekretariat unterstützt. Aufsichtsbehörde über die administrative Tätigkeit ist das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement. Die ESchK erstattet dem Departement jährlich einen Bericht über ihre Geschäftsführung. 

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Letzte Änderung 13.10.2023

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