Junge Ausländerinnen und Ausländer, deren Grosseltern bereits in die Schweiz eingewandert sind, können sich erleichtert einbürgern lassen. Im erleichterten Verfahren entscheidet der Bund direkt über das Einbürgerungsgesuch, die Prüfung durch Kanton und Gemeinde entfällt.
Die erleichterte Einbürgerung vereinfacht dir den Weg zur Schweizer Staatsbürgerschaft, da direkt der Bund über das Gesuch entscheidet. Dennoch wirst du zahlreiche Dokumente organisieren müssen, was aufwändig sein kann. In gewissen Fällen ist es schwierig, die verlangten Dokumente zu beschaffen. Auch kann das Vorgehen je nach Wohnort verschieden sein. Lass dich nicht entmutigen!
Deine Ansprechstelle für die erleichtere Einbürgerung der 3. Ausländergeneration ist das Staatssekretariat für Migration SEM. Auf seiner Webseite findest du ein Erklärvideo und weitere Informationen.
Hier findest du die wichtigsten Punkte zur erleichterten Einbürgerung der 3. Ausländergeneration zusammengefasst:
Voraussetzungen
Du gehörst zur 3. Ausländergeneration, wenn
- mindestens ein Grosselternteil in der Schweiz geboren worden ist oder nachweislich ein Aufenthaltsrecht erworben hat (Ausweis B / C / F / Ci / Ev. Ausweis L und A).
- mindestens ein Elternteil eine Niederlassungsbewilligung erworben hat, sich mindestens zehn Jahre in der Schweiz aufgehalten hat und mindestens fünf Jahre die obligatorische Schule in der Schweiz besucht hat.
- du in der Schweiz geboren bist und eine Niederlassungsbewilligung besitzt.
Du musst
- mindestens fünf Jahre die obligatorische Schule in der Schweiz besucht haben.
- erfolgreich integriert sein (d.h. eine Landessprache sprechen, die Gesetze einhalten, die Werte der Bundesverfassung respektieren sowie arbeiten oder eine Ausbildung machen).
- das Gesuch vor dem vollendeten 25. Altersjahr einreichen.
Detaillierte Informationen zur erleichterten Einbürgerung findest du im Handbuch Bürgerrecht (Kapitel 64) des Staatssekretariats für Migration SEM. Auch in den FAQ des SEM findest du weitere Informationen.
Handbuch Bürgerrecht (Kapitel 64)
FAQ des SEM
Bestelle das Gesuchsformular per Mail beim Staatssekretariat für Migration SEM.
Bitte Name/Vorname, Adresse, PLZ und Ort, dein Geburtsdatum sowie deine Beweggründe für die Bestellung angeben.
Das Formular wird dir anschliessend per Post zugestellt.
Dokumente
Deinem Gesuch musst du eine Reihe von Dokumenten beilegen, welche belegen, dass du die obigen Kriterien erfüllst.
Kopie der Geburtsurkunde
Die Geburtsurkunde soll dem Gesuch nur dann beigelegt werden, wenn dein Grossvater oder deine Grossmutter in der Schweiz geboren wurde. Eine Geburtsurkunde (auch Geburtsschein genannt) wird vom Zivilstandsamt des Geburtsortes ausgestellt.
Ist dein Grosselternteil im Ausland geboren, dann brauchst du nur eine:
Bestätigung, dass ein Grosselternteil über ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht in der Schweiz verfügt hat.
Die einfachste Bestätigung des Aufenthaltsrechts bildet eine Kopie der Aufenthaltsbewilligung. Sollte diese nicht mehr vorhanden sein, kannst du bei den nachfolgenden Stellen nachfragen, ob der Aufenthaltstitel offiziell registriert wurde.
- Einwohnerregister der Gemeinde oder Kantone, wo der Grosselternteil gelebt hat. Nutze dieses Formular für deine Anfrage an die Einwohnergemeinde.
- Auszug aus den Migrationsinformationssystemen der Gemeinden und Kantone.
- Auszug aus dem Zentralen Migrationsinformationssystem (ZEMIS) des Staatssekretariats für Migration SEM.
Per Mail bestellen - Auszug aus dem Informationssystem Ordipro des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten EDA.
Per Mail bestellen (falls die Grosseltern auf einer Botschaft oder einem Konsulat gearbeitet haben)
Erst wenn sich aus diesen Registern kein Nachweis ergibt, können auch andere Dokumente als Nachweis des Aufenthaltsrechts dienen. Diese Dokumente sind im Handbuch Bürgerrecht (S. 23) beschrieben.
- Kopie der Niederlassungsbewilligung (Ausweis C)
- Wohnsitzbestätigung/en für einen Aufenthalt von mindestens zehn Jahren in der Schweiz
Eine Wohnsitzbestätigung kann bei den Gemeinden bestellt werden, in denen dein Vater oder deine Mutter wohnhaft war.
- Nachweis betreffend obligatorischem Schulbesuch in der Schweiz während mindestens fünf Jahren
Z.B. Zeugniskopien oder Bestätigung der Schule. Nutze dieses Formular für eine Anfrage an die Schulbehörde.
- Kopie der Geburtsurkunde beider Elternteile
Falls die Geburtsurkunde in eine Schweizer Landessprache übersetzt werden muss, dann achte darauf, dass die Übersetzung amtlich beglaubigt ist. Zahlreiche Übersetzungsdienste bieten solche Beglaubigungen an.
- Zivilstandsdokument «Bestätigung über den registrierten Personenstand für ausländische Staatsangehörige und Staatenlose» mit den aktuellen Personenstandsdaten im Original unter Angabe des Grundes «Erleichterte Einbürgerung»
Die Dokumente erhältst du beim Zivilstandsamt deines Wohnorts.
Diese sind nötig, um eine rasche Ausstellung der Schweizer Identitätspapiere nach dem positiven Einbürgerungsentscheid zu gewährleisten.
- Kopie der Niederlassungsbewilligung (Ausweis C)
- Nachweis betreffend obligatorischem Schulbesuch in der Schweiz während mindestens fünf Jahren
Z.B. Zeugniskopien oder Bestätigung der Schule. Nutze dieses Formular für eine Anfrage an die Schulbehörde.
- Wohnsitzbestätigung der aktuellen Wohngemeinde
Eine Wohnsitzbestätigung kann bei der Wohngemeinde bestellt werden.
- Bestätigung der Sozialhilfebehörde deiner Wohngemeinde, wonach du (bzw. deine Eltern) während den letzten drei Jahren keine Sozialhilfe bezogen oder diese zurückerstattet hast.
Bist du bereits volljährig, so muss sich die Bestätigung auf dich beziehen. Bist du jünger als 18, brauchst du eine Bestätigung für deine Eltern. Nutze dieses Formular für eine Anfrage an die Sozialhilfebehörde.
- Zusätzlich ab 10 Jahren:
Bestätigung der kantonalen Jugendanwaltschaft betreffend allfälliger Strafverfahren gegenüber Minderjährigen für die letzten fünf Jahre.
Die für deinen Wohnort zuständige Jugendanwaltschaft muss dieses Formular ausfüllen. Informiere dich vorgängig telefonisch, wie du vorgehen musst, um einen Termin zu erhalten. In der Regel wird diese Bestätigung persönlich auf der Behörde nach Vorweisen eines Ausweises ausgestellt.
- Zusätzlich ab 16 Jahren:
Ein aktueller Betreibungsregisterauszug für die letzten fünf Jahre.
Dieser kann online bestellt werden.
- Zusätzlich ab 18 Jahren:
Bestätigung der Steuerbehörde deiner Wohngemeinde, wonach alle definitiven Steuern bezahlt sind.
Nutze dieses Formular für eine Anfrage an die Steuerbehörde deiner Wohngemeinde.
- Erklärung bezüglich Einholung von Auskünften über die einbürgerungswillige Person
Die Erklärung wird dir vom SEM mit dem Gesuchsformular zugestellt.
- Erklärung über das Beachten der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
Die Erklärung wird dir vom SEM mit dem Gesuchsformular zugestellt.
- Unterzeichnete und datierte Liste über die erforderlichen Dokumente
Die Liste wird dir vom SEM mit dem Gesuchsformular zugestellt.
Kosten
Das SEM erhebt eine Gebühr von CHF 500.- für volljährige Personen und CHF 250.- für minderjährige Personen. Bei einer Ablehnung des Gesuches werden die Gebühren nicht erlassen.
Zusätzlich fallen für zahlreiche der oben beschriebenen Dokumente ebenfalls Gebühren an, die du selber tragen musst. Diese können je nach Kanton und Gemeinde variieren.
Gesuch einreichen
Dein Gesuch kannst du zusammen mit allen Unterlagen per Post an das Staatsekretariat für Migration SEM senden:
Staatssekretariat für Migration SEM
Quellenweg 6
3003 Bern-Wabern
Noch Fragen?
Schau nochmal in den FAQ und dem Handbuch Bürgerrecht (Kapitel 64) des SEM nach.
Wenn du weitere Fragen hast, dann wende dich per Mail an das Staatssekretariat für Migration SEM.
FAQ des SEM
Handbuch Bürgerrecht (Kapitel 64)
Publikationen
-
Die Schweiz braucht alle!
Medienmitteilung vom 8. April 2022
- Zugang zur erleichterten Einbürgerung von Personen der dritten Generation. Bilanz nach drei Umsetzungsjahren (2018–2020) (PDF, 658 kB, 18.02.2022)
-
Naturalisation facilitée des jeunes étrangers de la 3e génération : Une année de mise en oeuvre (PDF, 1 MB, 11.03.2019)
(Dieses Dokument steht auf Deutsch nicht zur Verfügung)
-
Erleichterte Einbürgerung für Ausländerinnen und Ausländer der 3. Generation: Bilanz nach einem Umsetzungsjahr (PDF, 1 MB, 11.03.2019)
Kurzfassung der Studie
Letzte Änderung 15.02.2023
Kontakt
Staatssekretariat für Migration
Bürgerrecht / Einbürgerung
Quellenweg 6
CH-3003
Bern-Wabern
T
+41 58 465 11 11
Kontakt
Eidgenössische Migrationskommission EKM
Quellenweg 6
3003
Bern-Wabern
T
+41 58 465 91 16
Kontakt