Bekämpfung von missbräuchlichem Bezug von Sozialhilfeleistungen

Die EKM spricht sich grundsätzlich für Massnahmen aus, die einen möglichen Missbrauch von Sozialhilfeleistungen eindämmen und zu einer Harmonisierung unterschiedlicher Praxis in den Kantonen beitragen. Sie gibt aber zu bedenken, dass nicht belegt ist, ob bei FZA-Zuwandernden in der Praxis Missbräuche tatsächlich in einem überdurchschnittlichen Mass vorkommen und es darum besondere Massnahmen zu deren Bekämpfung braucht. Zudem werden mit diesen Bestimmungen insbesondere FZA-Kurzaufenthalter und ältere Migrantinnen und Migranten betroffen sein, deren Situation jeweils individuell geprüft werden müsste. Auf der Grundlage dieser Überlegungen begegnet die EKM dem Massnahmenpaket mit Skepsis und regt an, Massnahmen zur Missbrauchsbekämpfung in einem Rahmengesetz festzulegen, die die Gesamtheit der Bevölkerung betrifft. In Sinne einer Gesamtschau ist ausserdem zu überlegen, wie den Bedürfnissen von pensionierten Migrantinnen und Migranten, die noch Jahresaufenthalter sind, Rechnung getragen werden kann.

 

 

Letzte Änderung 22.10.2014

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