Worum geht es?
Das Bundesgesetz vom 9. Oktober 1992 über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (URG) regelt den Schutz der Urheber und Urheberinnen von Werken der Literatur und Kunst, den Schutz der ausübenden Künstler und Künstlerinnen, der Hersteller und Herstellerinnen von Ton- und Tonbildträgern sowie der Sendeunternehmen und die Bundesaufsicht über die Verwertungsgesellschaften (Art. 1 URG). Das Parlament hat am 27. September 2019 einer Modernisierung des Urheberrechtsgesetztes zugestimmt. Das neue Gesetz stärkt die Rechte der Kulturschaffenden und der Kulturwirtschaft. Forschung wird erleichtert und das massgebende Recht wird an die technologische Entwicklung angepasst. Der Bundesrat hat die Gesetzesänderung auf den 1. April 2020 in Kraft gesetzt.
Was ist bisher geschehen?
- Am 30. November 2011 verabschiedet der Bundesrat in Erfüllung des Postulates 10.3263 einen Bericht zur „unerlaubten Werknutzung über das Internet“ (PDF, 134 kB, 28.11.2011), in dem er zum Schluss kommt, dass der bestehende rechtliche Rahmen genüge (Medienmitteilung). Es sei aber „die technische Entwicklung wie auch die Diskussion auf internationaler Ebene aktiv mitzuverfolgen und die Situation periodisch einer Neubeurteilung zu unterziehen“.
- Am 8. August 2012 beruft Frau Bundesrätin Simonetta Sommaruga, Vorsteherin des Eidg. Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) eine „Arbeitsgruppe zur Optimierung der kollektiven Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten (AGUR12)“ ein und überträgt den Vorsitz über die Arbeitsgruppe dem Eidg. Institut für Geistiges Eigentum (IGE). Die AGUR12 soll die aktuelle Urheberrechtssituation überprüfen und Möglichkeiten zur Anpassung des Urheberrechts an die technische Entwicklung aufzeigen. Um alle Interessengruppen abzudecken, besteht die AGUR12 aus sechs Vertreterinnen und Vertretern der Kulturschaffenden sowie je drei Vertreterinnen und Vertretern der Produzenten-, der Nutzer- und der Konsumentenseite sowie aus Vertretern der Verwaltung.
- Zwischen dem 8. Oktober 2012 und dem 11. Juni 2013 trifft sich die AGUR12 zu sieben Sitzungen.
- Am 6. Dezember 2013 veröffentlicht die AGUR12 ihren Schlussbericht. Darin schlägt die Arbeitsgruppe ein Massnahmenpaket mit fünf Schwerpunkten vor: Verbesserung der Information für die Konsumenten, Ausbau und damit Steigerung der Attraktivität legaler Angebote, Vereinfachung der Bekämpfung der Piraterie, Steigerung der Effizienz und Transparenz der Verwertungsgesellschaften sowie Anpassung der Schranken des Urheberrechts an die neusten Entwicklungen. Diese Empfehlungen richten sich teils an die Rechteinhaber und die Verwertungsgesellschaften, teils an den Gesetzgeber und die Verwaltung.
- Am 6. Juni 2014 befasst sich der Bundesrat mit den Empfehlungen der AGUR12 und beauftragt das EJPD, bis Ende 2015 eine Vernehmlassungsvorlage vorzulegen.
- Am 31. März 2016 endet die am 11. Dezember 2015 eröffnete Vernehmlassung. Insgesamt gehen 1224 Stellungnahmen ein, mit zum Teil stark auseinandergehenden Stossrichtungen - dies auch in den Punkten, in denen sich die Vernehmlassungsvorlage eng an die Empfehlungen und den Konsens in der Arbeitsgruppe zum Urheberrecht (AGUR12) anlehnt, in der Kulturschaffende, Produzenten, Nutzer und Konsumenten vertreten waren.
- Die umfangreichen Stellungnahmen der Vernehmlassung werden durch das IGE bis Ende August 2016 ausgewertet und die vorläufigen Ergebnisse in der AGUR 12 sowie weiteren Betroffenen vorgestellt, mit dem Ziel, dass in Zusammenarbeit mit den betroffenen Kreisen die Vorlage überarbeitet und dadurch eine breitere Akzeptanz erzielt werden kann.
- Zwischen dem 28. September 2016 und dem 1. Februar 2017 trifft sich die wiedereinberufene Arbeitsgruppe (AGUR12 II) zu vier weiteren Sitzungen. Die AGUR12 II umfasst auch zwei Providervertreter und einen Vertreter des Bundesamtes für Justiz.
- Die Arbeitsgruppe zum Urheberrecht AGUR12 II hat am 2. März 2017 ihre Arbeiten beendet und sich in verschiedenen Punkten auf einen Kompromiss geeinigt (Medienmitteilung, Glossar). Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) informierte den Bundesrat am 26. April 2017 darüber, dass es ihm – gestützt auf die Ergebnisse der Vernehmlassung und der AGUR12 II – vor Ende 2017 eine Botschaft zur Revision des Urheberrechtsgesetzes (URG) unterbreiten wird.
- Am 22. November 2017 verabschiedet der Bundesrat die Botschaft zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes sowie zur Genehmigung zweier Abkommen der Weltorganisation für geistiges Eigentum und zu deren Umsetzung (Medienmitteilung).
- Am 27. September 2019 stimmt das Parlament der Modernisierung des Urheberrechts zu.
- Am 26. Februar 2020 setzt der Bundesrat das modernisierte Urheberrecht auf den 1. April 2020 in Kraft (Medienmitteilung).
- Das modernisierte URG ist am 1. April 2020 in Kraft getreten.
Dokumentation
Vernehmlassungsverfahren
- Medienmitteilung vom 11.12.2015
- Medienrohstoff (PDF, 193 kB, 05.06.2020)
- Urheberrechtsgesetz, Entwurf (PDF, 138 kB, 05.06.2020)
- Erläuternder Bericht (PDF, 741 kB, 05.06.2020)
- Vertrag Marrakesch (PDF, 59 kB, 05.06.2020)
- Bundesbeschluss zu Vertrag Marrakesch (PDF, 83 kB, 05.06.2020)
- Vertrag Peking (PDF, 132 kB, 05.06.2020)
- Bundesbeschluss zu Vertrag Peking (PDF, 136 kB, 05.06.2020)
- Schreiben an Kantone (pdf 33 KB)
- Schreiben an Organisationen / Parteien (pdf 34 KB)
- Adressatenliste Vernehmlassung (pdf 405 KB)
- Stellungnahmen des Vernehmlassungsverfahrens
Vernehmlassungsergebnisse
Botschaft und Entwurf
- Medienmitteilung vom 22. November 2017
- Medienrohstoff (PDF, 286 kB, 05.06.2020)
- Botschaft (PDF, 916 kB, 05.06.2020)
- Entwurf (PDF, 195 kB, 05.06.2020)
- Bundesbeschluss Genehmigung Vertrag von Peking (PDF, 150 kB, 05.06.2020)
- Vertrag von Peking (PDF, 148 kB, 05.06.2020)
- Bundesbeschluss Genehmigung Vertrag von Marrakesch (PDF, 99 kB, 05.06.2020)
- Vertrag von Marrakesch (PDF, 146 kB, 05.06.2020)
Referendumsvorlage
Weitere Infos
Dossier
-
AGUR 12
(Website IGE)
Medienmitteilungen
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Letzte Änderung 15.05.2020
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