Staatliche E-ID

Staatliche E-ID

Worum geht es?

Symbolbild: Elektronische Identität

Ein staatlich anerkannter elektronischer Identifikationsnachweis (E-ID) ermöglicht es, mittels eines digitalen Beweises die Identität zu belegen. Damit werden in der Verwaltung und bei Unternehmen Prozesse vereinfacht, welche heute für die Einwohnerinnen und Einwohner wie auch für die Verwaltung und die Unternehmen unnötige Aufwände verursachen.

Der Staat gibt die E-ID heraus und sorgt für den Betrieb der nötigen Infrastruktur. Den Nutzerinnen und Nutzern soll grösstmögliche Kontrolle über ihre Daten ermöglicht werden.

Fragen und Inputs zum Projekt sind jederzeit willkommen via E-ID@bj.admin.ch.

Projektinteressierte können sich auf einer Mailingliste eintragen lassen.

Was ist bisher geschehen?

Richtungsentscheid des Bundesrats

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 17. Dezember 2021 die Grundsätze für die Ausgestaltung eines künftigen staatlichen Identitätsnachweises (E-ID) festgelegt. Die staatliche E-ID soll den Nutzerinnen und Nutzern die grösstmögliche Kontrolle über ihre Daten ermöglichen (Self-Sovereign Identity). Der Datenschutz soll unter andereom durch das System selber (Privacy by Design), aber auch durch die Minimierung der nötigen Datenflüsse (Prinzip der Datensparsamkeit) sowie eine dezentrale Datenspeicherung gewährleistet werden. Die E-ID soll auf einer staatlich betriebenen Infrastruktur beruhen. Sie könnte staatlichen und privaten Stellen für die Ausstellung unterschiedlicher digitaler Nachweise zur Verfügung stehen (E-ID-Ökosystem). Beispiele für Anwendungen sind Strafregisterauszüge, Führerausweise, Hochschuldiplome oder ärztliche Rezepte. Der Entwurf zum neuen Gesetz zur E-ID soll Mitte 2022 in die Vernehmlassung gehen.

Medienmitteilung

Öffentliche Konsultation

Als Diskussionsgrundlage für eine staatliche E-ID hat das EJPD im Auftrag des Bundesrats und unter Einbezug der Wissenschaft und der Kantone eine Auslegeordnung erarbeitet. Neben technischen Varianten legt sie insbesondere auch deren Einbettung ins wirtschaftliche und gesellschaftliche Umfeld dar und beleuchtet verschiedene Einsatzmöglichkeiten einer staatlichen E-ID. Im Rahmen einer öffentlichen Konsultation wurde eine Auslegeordnung mit drei technischen Lösungsansätze breit diskutiert. Die vom Bundesamt für Justiz (BJ) durchgeführte informelle öffentliche Konsultation dauerte vom 2. September bis zum 14. Oktober 2021. Insgesamt gingen rund 60 Stellungnahmen ein. Die Ergebnisse der Konsultation dienten dem Bundesrat als Basis für seinen Richtungsentscheid.

Medienmitteilung
Diskussionspapier (PDF, 612 kB, 15.09.2021)
Übersicht über das Ergebnis der öffentlichen Konsultation zum "Zielbild E-ID" (PDF, 621 kB, 17.12.2021)

Abstimmung "Elektronische Identität: das E-ID-Gesetz"

Am 7. März 2021 hat die Stimmbevölkerung das Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste (BGEID) abgelehnt. Die Notwendigkeit der Schaffung einer E-ID ist aber grundsätzlich unbestritten. Bereits am 10. März 2021 wurden in der Frühjahrssession von Vertreterinnen und Vertretern aller Fraktionen sechs gleichlautende Motionen für eine "Vertrauenswürdige, staatliche E-ID" (21.3124, 21.3125, 21.3126, 21.3127, 21.3128 und 21.3129) eingereicht. Am 26. Mai 2021 hat der Bundesrat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, die Arbeiten zur Schaffung einer staatlichen elektronischen Identität zusammen mit der Bundeskanzlei (BK) und dem Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) rasch an die Hand zu nehmen.

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Weitere Infos

Dokumentation

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Kontakt

Bundesamt für Justiz
Urs Paul Holenstein
Bundesrain 20
CH-3003 Bern
T +41 58 463 53 36
Leiter Fachbereich Rechtsinformatik
E-ID@bj.admin.ch

Letzte Änderung 17.03.2023

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