Das Wichtigste in Kürze:
- Der Bundesrat will die erbrechtliche Unternehmensnachfolge erleichtern, um die Stabilität insbesondere von kleinen und mittleren Familienbetrieben zu erhöhen und Arbeitsplätze zu sichern.
- Die vorgeschlagenen Massnahmen wurden in der Vernehmlassung grossmehrheitlich begrüsst.
- Das EJPD wird dem Bundesrat bis Anfang 2021 die Botschaft unterbreiten.
Über 99 Prozent der Unternehmen in der Schweiz sind KMU. Mehr als 80 Prozent davon sind Familienbetriebe oder Betriebe mit weniger als 10 Angestellten. Insgesamt stellen die KMU zwei Drittel der Arbeitsplätze im Land. Gemäss einer Schätzung der Universität St. Gallen kommt es jedes Jahr bei etwa 3400 Unternehmensnachfolgen zu Finanzierungsproblemen aufgrund erbrechtlicher Regelungen. Von diesen Problemen sind rund 48 000 Beschäftigte betroffen.
Der Bundesrat sieht deshalb vor, dass die Gerichte ein Unternehmen künftig als Ganzes einer einzigen Person zuweisen können, wenn die Erblasserin oder der Erblasser keine diesbezügliche Verfügung getroffen hat. Damit soll insbesondere die Zerstückelung oder Schliessung von Unternehmen verhindert werden. Weiter soll die Nachfolgerin oder der Nachfolger im Unternehmen von den Miterbinnen und Miterben einen Zahlungsaufschub erhalten können, um Liquiditätsproblemen vorzubeugen.
Positive Effekte, vor allem für KMU
Der Vorentwurf des Bundesrates wurde in der Vernehmlassung von der überwiegenden Mehrheit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer begrüsst. Hervorgehoben wurden die positiven Effekte für die Wirtschaft, vor allem für KMU, und damit für die Arbeitsplätze.
In einzelnen Stellungnahmen wurde kritisiert, dass bei der Möglichkeit des Zahlungsaufschubs der Unternehmensnachfolger dazu verpflichtet werden soll, den Miterbinnen und Miterben Sicherheiten zu leisten. Sie sind der Meinung, dies könnte die Umsetzung der Bestimmung zum Zahlungsaufschub erheblich erschweren. Kritisiert wurde in der Vernehmlassung vereinzelt auch der Kreis der Unternehmen, für die die Änderungen gelten sollen; dieser sei zu eng. Der Bundesrat wird diese Aspekte im Hinblick auf die Botschaft im Detail analysieren und wo möglich und sinnvoll berücksichtigen.
Weitere Vorlagen zum Erbrecht
Erleichterungen bei der Übertragung der Inhaberschaft an einem Unternehmen soll auch die Revision des Erbrechts bringen, die derzeit im Parlament beraten wird. In deren Rahmen sollen unter anderem die Pflichtteile reduziert und damit die Verfügungsfreiheit des Erblassers erhöht werden.
Letzte Änderung 26.02.2020
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