Gegen Gewalt an Sportanlässen: Bundesrat verabschiedet Übereinkommen

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 27. Juni 2018 das revidierte Übereinkommen des Europarats gegen Gewalt bei Sportveranstaltungen verabschiedet. Das Übereinkommen setzt vermehrt auf präventive Massnahmen zur Verhinderung von Gewalt wie beispielsweise Ausreisesperren. Die Schweiz hat solche Massnahmen bereits unabhängig vom Übereinkommen eingeführt. Die überwiegend zustimmenden Stellungnahmen in der Vernehmlassung zum Übereinkommen bestätigen diese Strategie zum Umgang mit Gewalt rund um Sportanlässe.

Der Bundesrat hat das Übereinkommen des Europarates zur Verhinderung von Gewalt an Sportanlässen am 27. Juni 2018 zur Genehmigung ans Parlament überwiesen. In der Vernehmlassung sprach sich die grosse Mehrheit der Teilnehmenden für die Genehmigung aus. Namentlich alle Kantone, die in diesem Bereich hauptsächlich und anhaltend gefordert sind, sprachen sich für den Beitritt der Schweiz zum Übereinkommen aus, sowie alle politischen Parteien ausser einer. Aufgrund der ansonsten klaren Zustimmung überweist der Bundesrat die Vorlage ohne materielle Änderungen ans Parlament.

Mehr präventive Ansätze

Das neue Übereinkommen basiert auf den drei Säulen Sicherheit, Schutz und Dienstleistung. Eines der präventiven Instrumente ist beispielsweise die Ausreisesperre gegen Personen, die bereits bei Sportveranstaltungen Gewalt verübt haben. Die Schweiz hat solche präventiven Massnahmen schon unabhängig vom neuen Übereinkommen eingeführt. Gesetzesänderungen sind deshalb nicht notwendig.

Das Übereinkommen setzt Rahmenbedingungen, damit die zuständigen Behörden in den Kantonen und Städten sowie private Akteure wie die Sportclubs oder Transportunternehmen Gewalt an Sportveranstaltungen besser verhindern können. Es sieht dafür einen ganzheitlichen Ansatz vor. Das bedeutet insbesondere, dass die Zusammenarbeit zwischen Behörden und Privaten auf lokaler, nationaler und internationaler Ebene mit dem neuen Übereinkommen zusätzliches Gewicht erhalten soll.

Neu sind mit dem Übereinkommen auch explizit nationale polizeiliche Fussballinformationsstellen (National Football Information Point, NFIP) vorgesehen. In der Schweiz gibt es eine solche Stelle bereits, das Bundesamt für Polizei (fedpol) nimmt diese Aufgabe heute wahr.

Letzte Änderung 27.06.2018

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