Das im Jahr 2007 in Kraft getretene Übereinkommen des Europarats verpflichtet die Vertragsstaaten, Handlungen zu bestrafen, die zwar keine Terrorakte sind, aber zu terroristischen Straftaten führen könnten. Konkret stellen die Vertragsstaaten die öffentliche Aufforderung zu terroristischen Handlungen sowie die Anwerbung und Ausbildung von Terroristen unter Strafe. Das neue Übereinkommen ergänzt die bestehenden internationalen Übereinkünfte zur Bekämpfung des Terrorismus, welche die Schweiz bereits umgesetzt hat.
Das schweizerische Recht genügt den Anforderungen des Übereinkommens zu grossen Teilen. Im Hinblick auf einen Beitritt der Schweiz ist insbesondere die Einführung einer Strafbestimmung zu prüfen, die das Vorfeld einer geplanten terroristischen Straftat abdeckt. Die Vorverlagerung und Ausweitung der Strafbarkeit soll aber gemäss den Grundsätzen des Übereinkommens verhältnismässig sein. Unnötige Eingriffe in Grundfreiheiten sind zu vermeiden.
Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) wird nach der Unterzeichnung des Übereinkommens die Botschaft zu dessen Umsetzung erarbeiten.
Letzte Änderung 28.06.2012
Kontakt
Bundesamt für Justiz
Andrea
Candrian
Bundesrain 20
CH-3003
Bern
T
+41 58 462 97 92
F
+41 58 462 78 79