Bereits nach geltendem Recht sind sämtliche Formen der Verletzung weiblicher Genitalien strafbar, da sie den Tatbestand der schweren oder der einfachen Körperverletzung erfüllen. Die neue spezifische Strafnorm gegen die Verstümmelung weiblicher Genitalien setzt ein klares Zeichen gegen diese schwerwiegende Menschenrechtsverletzung. Zudem ermöglicht sie, gegen Täter in der Schweiz vorzugehen, auch wenn die Tat im Ausland begangen wurde und am Tatort nicht strafbar ist.
Letzte Änderung 26.04.2012
Kontakt
Bundesamt für Justiz
Franziska
Zumstein
Bundesrain 20
CH-3003
Bern
T
+41 58 463 50 12
F
+41 58 462 78 79