Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf hat am Montag zusammen mit Regierungspräsident Charles Juillard (JU), Regierungsrätin Karin Keller-Sutter (SG), Vizepräsidentin der KKJPD, sowie Staatsrätin Esther Waeber-Kalbermatten (VS) an einer Medienkonferenz über die Volksinitiative „für die Ausschaffung krimineller Ausländer (Ausschaffungsinitiative)“ und den Gegenentwurf informiert. Die Initiative will Ausländerinnen und Ausländern zwingend und unabhängig von der Schwere der Tat das Aufenthaltsrecht entziehen, wenn sie wegen bestimmter Delikte verurteilt wurden oder wenn sie missbräuchlich Sozialleistungen bezogen haben.
Verbindliche Regelung für den Entzug des Aufenthaltsrechts
Es ist eine Tatsache, dass der Anteil verurteilter ausländischer Straftäter im Vergleich zu den Schweizer Straftätern hoch ist. Sowohl die Initiative als auch der Gegenentwurf schlagen deshalb eine verbindliche Regelung für den Entzug des Aufenthaltsrechts von ausländischen Straftätern vor. Der Gegenentwurf des Parlaments nimmt das Anliegen der Initianten auf, er ist aber klarer und umfassender. Im Gegensatz zur Initiative ist hier die Schwere einer Tat im Einzelfall massgebend für den Entzug des Aufenthaltsrechts und nicht eine begrenzte Auflistung von Straftaten.
Weiter enthält der Gegenentwurf Bestimmungen über die Integration der ausländischen Bevölkerung. Es ist für den Bundesrat wichtig, dass die Integration gefördert und gefordert wird. Denn neben repressiven Massnahmen trägt auch eine gute Integration zur Vorbeugung und Bekämpfung der Kriminalität bei. Zudem gibt es bei einer Annahme des Gegenentwurfs – anders als bei einer Annahme der Initiative – keine offenen Umsetzungsfragen betreffend Verträglichkeit mit Verfassung und Völkerrecht. “Der Bundesrat erachtet es als notwendig, zu einer Lösung Ja zu sagen, welche die tatsächlichen Probleme anpackt und die bereits vorhersehbaren Vollzugsschwierigkeiten der Ausschaffungsinitiative vermeidet“, sagte Bundesrätin Widmer-Schlumpf dazu vor den Medien.
Letzte Änderung 04.10.2010
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