Die geltende gesetzliche Regelung gewährleistet die Gleichstellung von Mann und Frau im Namens- und Bürgerrecht nicht vollumfänglich. Ein auf eine parlamentarische Initiative zurückgehender Gesetzesentwurf der Rechtskommission des Nationalrats will die Gleichstellung in diesem Bereich verwirklichen, indem zukünftig jeder Ehegatte grundsätzlich seinen Namen und sein Bürgerrecht behält. Der Bundesrat befürwortet diesen Grundsatz und unterstreicht, dass die Vorlage für verheiratete Paare eine Ausnahme vorsieht: Sie können den Ledignamen der Braut oder des Bräutigams als gemeinsamen Familiennamen bestimmen, um ihre Zusammengehörigkeit im Namen zum Ausdruck zu bringen. Der Bundesrat beantragt dem Parlament, auch den in eingetragener Partnerschaft lebenden Paaren die Möglichkeit einzuräumen, einen gemeinsamen Namen zu wählen.
Die verheirateten Eltern mit verschiedenen Namen wählen gemäss Gesetzesentwurf den Ledignamen der Mutter oder des Vaters als Namen ihrer gemeinsamen Kinder. Können sie sich nicht einigen, erhält das Kind den Ledignamen der Mutter. Diese Regelung verletzt nach Ansicht des Bundesrats die Gleichberechtigung der Ehegatten. Er beantragt deshalb, im Konfliktfall die Festlegung des Bestimmungsrechts dem Gericht zu übertragen.
Dokumente
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Stellungnahme des Bundesrates
(BBl 2009 429)
Letzte Änderung 12.12.2008
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