Schwerste Verbrechen im Strafgesetz konkretisieren

Bern. Die Kriminalisierung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Völkermord soll sichergestellt und transparent ausgestaltet werden. Die zu diesem Zweck vorgeschlagene Revision des Strafrechts ist in der Vernehmlassung weitgehend begrüsst worden. Der Bundesrat hat am Mittwoch von den Vernehmlassungsergebnissen Kenntnis genommen und das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, eine Botschaft auszuarbeiten.

Fast sämtliche Vernehmlassungsteilnehmer befürworteten die Stossrichtung und die Grundzüge der Vorlage. Die Gesetzesänderungen, die namentlich die Verbrechen gegen die Menschlichkeit konkretisieren und die Kriegsverbrechen präziser definieren, wurden als weitgehend sachgerecht und angemessen gewürdigt. Ebenso wurde die neue Regelung der Zuständigkeit von zivilen Strafverfolgungsbehörden und der Militärjustiz überwiegend gutgeheissen.

Die Einführung respektive Beibehaltung des Kriteriums des "engen Bezugs" als Voraussetzung für die Geltung des schweizerischen Strafrechts bei der Verfolgung von Auslandtaten stiess in der Vernehmlassung auf breite Ablehnung. Der Bundesrat erachtet es daher als angebracht, dem Parlament ein Gesamtkonzept vorzulegen, welches für Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Völkermord und Kriegsverbrechen auf das Kriterium des "engen Bezugs" verzichtet und stattdessen ein eingeschränktes Universalitätsprinzip festlegt. Das EJPD wird beauftragt, die Botschaft entsprechend auszuarbeiten.

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Letzte Änderung 01.03.2007

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