Mit Blick auf die Inkraftsetzung der neuen Gesetzesbestimmungen werden zudem verschiedene Erlasse des Bundes und der Kantone angepasst: Auf Bundesebene wurden die ergänzenden Bestimmungen des Bundesrates zum Straf- und Massnahmenvollzug in einer neuen Verordnung zum StGB zusammengefasst. Ferner wurde die Verordnung über das automatisierte Strafregister (Vostra) an die neuen rechtlichen Grundlagen angepasst und das automatisierte Strafregister entsprechend neu programmiert. Der Bundesrat wird nach den Sommerferien über die neuen Verordnungen beschliessen.
Die Kantone haben seit der Verabschiedung des revidierten Strafgesetzbuches im Dezember 2002 insbesondere ihre Strafvollzugserlasse, zum Teil aber auch die Behördenorganisation und die Vollzugsinfrastrukturen überprüft und nötigenfalls angepasst.
Letzte Änderung 05.07.2006
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