Die Schengener Fahndungsdatenbank wird zurzeit modernisiert. Die Schweiz wird daher Zugang auf das neue Schengener Informationssystem SIS II erhalten. Voraussichtlich Anfang 2008 können die Abkommen in Kraft treten. Von da an gilt das Schengensystem einschliesslich der Visumsbestimmungen. Bis zum Inkrafttreten werden an den Schweizer Grenzen wie bisher Personenkontrollen durchgeführt.
Der heutige Volksentscheid verändert die Verantwortung für die innere Sicherheit. Den Kantonen kommt eine grosse Verantwortung zu. Sie müssen die Zeitspanne bis zum Inkrafttreten des Schengener Abkommens nutzen, um ihre Aufgaben im Bereich der inneren Sicherheit zu organisieren. Das Grenzwachtkorps wird die Kantone bei der Erfüllung bestimmter Aufgaben unterstützen.
Im Asylbereich gilt es die Datenbank Eurodac einzurichten. Diese wird zwar die Erkennung von Mehrfachgesuchen erleichtern; aber Dublin und Eurodac können weder eine klare Asylpolitik noch eine konsequente Asylgesetzgebung ersetzen. Das Dubliner Abkommen wird zur gleichen Zeit in Kraft treten wie Schengen.
Letzte Änderung 05.06.2005
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