Die Täteridentifikation durch den Vergleich von DNA-Profilen ist bei der Ermittlung von Straftätern für die Polizei zu einem wertvollen, erfolgreichen und unverzichtbaren Instrument geworden.
Auf Betreiben der Kantone hat der Bundesrat bereits im Jahr 2000 der Schaffung einer gesamt-schweizerischen DNA-Profil-Datenbank zugestimmt. Diese Datenbank wurde vorerst als Probebetrieb geführt, um praktische Erfahrungen im Hinblick auf eine definitive Regelung gewinnen zu können. Der vierjährige Probebetrieb ist nach Ansicht des Bundesrates sehr erfolgreich verlaufen und hat den grossen Nutzen dieses Instruments für die Verbrechensbekämpfung und -aufklärung bestätigt. Bereits in den ersten Monaten nach der Betriebsaufnahme der DNA-Profil-Datenbank konnten erste "Treffer" zwischen DNA-Profilen aus Tatortspuren und DNA-Profilen von in der Datenbank erfassten Personen erzielt werden.
Das neue Gesetz ist am 20. Juni 2003 von der Bundesversammlung verabschiedet worden. Die Referendumsfrist verstrich am 9. Oktober 2003 ungenutzt.
Letzte Änderung 03.12.2004
Kontakt
Bundesamt für Polizei
Kommunikation
Guisanplatz 1A
CH-3003
Bern
T
+41 58 463 13 10
MM fedpol