Datenmodelle eGRIS

Artikel 949a Abs. 3 ZGB ermächtigt das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement, Datenmodelle und einheitliche Schnittstellen für das Grundbuch festzulegen. Die gleiche Befugnis hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport bezüglich der amtlichen Vermessung.

Im Rahmen von eGRIS beschreibt das Bundes-Datenmodell für das Grundbuch (eGRISDM) die im Grundbuchsystem zu haltenden und zu verwaltenden Daten.

Als Schnittstelle für den Datenaustausch zwischen dem Grundbuch und der amtlichen Vermessung (AVGBS) wurde vom eidgenössischen Amt für Grundbuch- und Bodenrecht und der eidgenössischen Vermessungsdirektion ein gemeinsames Datenmodell festgelegt. Diese Schnittstelle ermöglicht es den Geometern, unabhängig von den benutzten spezifischen Applikationen mit den Grundbuchämtern die relevanten Daten auszutauschen, namentlich diejenigen betreffend die Eigentümer, die Grundstücke und die Mutationen (Änderungen der Existenz eines Grundstücks oder Grenzänderungen durch Parzellierungen etc.).

Weiter wurde eine Austauschschnittstelle für Daten aus dem Grundbuch definiert (GBDBS). Sie dient der schweizweiten Langzeitsicherung von Grundbuchdaten. Daneben obliegt es den Kantonen, ob sie die Nutzung dieser Schnittstelle für weitere Zwecke zulassen wollen.

Die landesweite Einführung der publizierten eGRIS-Datenmodelle (vgl. Anhang 1, Anhang 2 und Anhang 3 der Technischen Verordnung des EJPD und des VBS über das Grundbuch [TGBV, SR 211.432.11]) wird durch den Bund koordiniert.

Letzte Änderung 06.02.2013

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