Grundstücksuche über einen Personenidentifikator (GSP)
Projektauftrag
Personenidentifikator im Grundbuch
Die Grundbuchämter verwenden zur Identifizierung von Personen systematisch die AHV-Versichertennummer.
Sie geben die AHV-Versichertennummer nur anderen Stellen und Institutionen bekannt, die sie zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben im Zusammenhang mit dem Grundbuch benötigen und zur systematischen Verwendung dieser Nummer berechtigt sind.
Landesweite Grundstücksuche
Der Bundesrat regelt die landesweite Suche der berechtigten Behörden nach Grundstücken, an denen einer aufgrund der AHV-Versichertennummer identifizierten Person Rechte zustehen.
Sitzung vom 14. Juni 2018, Bern, BJ
Bundesamt für Justiz
Fachbereich Rechtsinformatik
Bundesrain 20
CH-3003 Bern
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