Sanierungsverfahren für natürliche Personen

Worum geht es?

Der Bundesrat wurde mit zwei parlamentarischen Vorstössen (Motion 18.3510 Hêche sowie Motion 18.3683 Flach) beauftragt, eine Vorlage für ein Sanierungsverfahren für Privatpersonen vorzubereiten. Personen, die keine konkreten Möglichkeiten haben, ihre Schulden zu tilgen, soll eine wirtschaftliche Wiedereingliederung ermöglicht werden. Die Vorlage sieht die Schaffung gesetzlicher Rahmenbedingungen vor, damit unter bestimmten Bedingungen diese Personen sich von ihren Schulden befreien können.

Was ist bisher geschehen?

  • Am 9. März 2018 verabschiedet der Bundesrat den Bericht "Sanierungsverfahren für Privatpersonen" in Beantwortung des Postulates Hêche 13.4193 (Medienmitteilung)
  • Am 3. Juni 2022 eröffnet der Bundesrat die Vernehmlassung zur Änderung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (Medienmitteilung)

Dokumentation

Expertengruppe Sanierungsverfahren für Privatpersonen

Das Bundesamt für Justiz hat zur Unterstützung der Arbeiten rund um die Schaffung eines "Sanierungsverfahrens für Privatpersonen" eine Expertengruppe eingesetzt, welche in regelmässigen Gesprächsrunden konsultiert wird.

Stellungnahmen des Vernehmlassungsverfahrens

Elektronische Stellungnahmen ohne Gewähr. Einzig verbindlich ist die Fassung in Papierform.

Medienmitteilungen

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Letzte Änderung 03.06.2022

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