Worum geht es?
Personen in der Schweiz, die in ein ausländisches Zivilverfahren involviert sind, sollen künftig auch ohne behördliche Genehmigung mittels Telefon- oder Videokonferenz befragt oder angehört werden können. Heute braucht es eine vorgängige Genehmigung durch das Bundesamt für Justiz (BJ). Die vorgeschlagene Änderung geht auf eine Motion der Rechtskommission des Ständerats (RK-S) zurück.
Was ist bisher geschehen?
- Am 23. November 2022 eröffnet der Bundesrat die Vernehmlassung zum Bundesbeschluss über den Einsatz elektronischer Kommunikationsmittel in grenzüberschreitenden Zivilprozessen (Medienmitteilung).
Dokumentation
Vernehmlassungsverfahren
Dossier
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Letzte Änderung 23.11.2022
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