Haftpflichtrecht

Bundesgesetz über die Revision und Vereinheitlichung des Haftpflichtrechts (Haftpflichtgesetz)

Worum geht es?

Das Haftpflichtrecht ist in zahlreichen Gesetzen unterschiedlich geregelt und ist daher unübersichtlich. Oft werden gleiche Fragen unterschiedlich geregelt (z. B. Verjährung), was zu Rechtsungleichheiten führt. Ein Expertenentwurf aus dem Jahr 2000 strebte eine Vereinheitlichung an. Er behielt die Grundregeln des geltenden Haftpflichtrechts bei, schlug aber in zahlreichen Einzelfragen Änderungen vor. Angesichts des fehlenden Konsenses hat der Bundesrat schliesslich auf eine umfassende Revision und Vereinheitlichung des Haftpflichtrechts verzichtet.

Was ist bisher geschehen?

  • 1988 setzt das EJPD eine Studienkommission für die Gesamtrevision des Haftpflichtrechts ein. Sie gibt 1991 ihren Bericht ab, worin sie in 102 Thesen ausführliche Vorschläge zur Ausgestaltung des neuen Haftpflichtrechts unterbreitet.
  • Das Bundesamt für Justiz beauftragt 1992 Prof. Pierre Widmer (Präsident der Studienkommission) und Prof. Pierre Wessner (ein Mitglied der Studienkommission) mit der Ausarbeitung eines Vorentwurfs zum Allgemeinen Teil des Haftpflichtrechts im OR und mit der Anpassung der haftpflichtrechtlichen Spezialgesetze an diesen Allgemeinen Teil. Die Experten liefern 1999 Vorentwurf und Bericht ab.
  • Am 2. Oktober 2000 schickt der Bundesrat den Expertenentwurf für ein Bundesgesetz über die Revision und Vereinheitlichung des Haftpflichtrechts in die Vernehmlassung (Medienmitteilung).
  • Der Bundesrat beschliesst, die Revision des Haftpflichtrechts nicht in das Gesetzgebungsprogramm 2003-07 aufzunehmen.
  • Am 21. Januar 2009 verzichtet der Bundesrat auf eine umfassende Revision und Vereinheitlichung des Haftpflichtrechts (Medienmitteilung).

Dokumentation

Vernehmlassungsergebnisse

Medienmitteilungen

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Letzte Änderung 21.01.2009

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