Copiur

Der Bundesrat beauftragte am 18. Januar 1995 die Schweizerische Bundeskanzlei und das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement, das aus dem Jahr 1984 stammende Konzept des Bundes für den Aufbau einer Schweizerischen Juristischen Datenbank zu überprüfen und den geänderten Rahmenbedingungen anzupassen.

Als Ergebnis vorgelegt wurde die "Studie für ein Konzept des Bundes zur Verbreitung des Rechts und dessen Zugänglichkeit über den Informatikweg" (nachfolgend abgekürzt: Konzeptstudie).

Nach Auswertung der Vernehmlassung erarbeitete die Bundeskanzlei in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Justiz die Verordnung über die elektronische Publikation von Rechtsdaten. Die Verordnung wurde am 8. April 1998 verabschiedet und trat am 1. Juli 1998 in Kraft. Damit verbunden war auch die Schaffung einer Koordinationsstelle für die elektronische Publikation von Rechtsdaten (abgekürzt: Copiur). Am 1. Oktober 1998 hat Copiur ihre Arbeit bei der Bundeskanzlei aufgenommen und wurde per 1. Januar 2002 in die Fachstelle für Rechtsinformatik integriert. Per Ende 2006 wurde Copiur als eigenständige Verwaltungseinheit aufgelöst.

Copiur gab ein Informationsbulletin heraus und hat als eine der ersten Arbeiten eine Verordnung der Bundeskanzlei über die Gebühren für die Abgabe von Rechtsdaten erarbeitet.

Der Inhalt der Verordnung über die elektronische Publikation von Rechtsdaten sowie der Verordnung der Bundeskanzlei über die Gebühren für die Abgabe von Rechtsdaten wurden im Rahmen der Revision der Publikationsgesetzgebung in andere Rechtserlasse überführt. Beide Verordnungen wurden deshalb in der Zwischenzeit aufgehoben.

Rechtliche Grundlagen

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Letzte Änderung 03.08.2021

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