Zwangsanwendungsgesetz

Worum geht es?

Infolge einzelner Unglücksfälle bei Rückführungen hat die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) als Sofortmassnahme Empfehlungen für die Vollzugsorgane erlassen und das EJPD aufgefordert, eine Bundesregelung auszuarbeiten. Das Zwangsanwendungsgesetz will sicherstellen, dass allfälliger polizeilicher Zwang verhältnismässig, d. h. den Umständen angemessen und unter grösstmöglicher Wahrung der Integrität der betroffenen Person, angewendet wird. Die Bestimmungen sollen auch im Inland beim zwangsweisen Transport von Personen im Auftrag von Bundesbehörden gelten.

Was ist bisher geschehen?

  • Am 24. November 2004 schickt das EJPD den Entwurf eines Zwangsanwendungsgesetzes in die Vernehmlassung (Medienmitteilung).
  • Am 26. Oktober 2005 nimmt der Bundesrat Kenntnis von den Vernehmlassungsergebnissen und beauftragt das EJPD, eine Botschaft auszuarbeiten (Medienmitteilung).
  • Am 18. Januar 2006 verabschiedet der Bundesrat die Botschaft zum Zwangsanwendungsgesetz (Medienmitteilung).
      
  • Parlamentarische Beratungen (06.009)
     
  • Am 22. Mai 2008 eröffnet das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) die Anhörung zur Zwangsanwendungsverordnung. Die Frist zur Einreichung von Stellungnahmen dauert bis zum 15. August 2008 (Medienmitteilung).
  • Der Bundesrat setzt das Zwangsanwendungsgesetz und die Ausführungsbestimmungen auf den 1. Januar 2009 in Kraft (Medienmitteilung).
  • Am 16. Februar 2011 veröffentlicht der Bundesrat einen Bericht über die Evaluation der Destabilisierungsgeräte (Medienmitteilung).

Dokumentation

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Verordnung

Medienmitteilungen

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Letzte Änderung 16.02.2011

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