Bekämpfung des Terrorismus (UNO-Konventionen)

Worum geht es?

Die Schweiz misst seit langem der Bekämpfung des Terrorismus eine grosse Bedeutung zu und hat bereits zehn der insgesamt zwölf UNO-Übereinkommen gegen den Terrorismus ratifiziert und umgesetzt. Mit der Ratifikation der beiden verbleibenden Übereinkommen zur Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus und terroristischer Bombenanschläge will der Bundesrat die internationale Zusammenarbeit vertiefen. Zudem will er das Arsenal an strafrechtlichen Bestimmungen vervollständigen. Im Zentrum der Strafrechtsrevision steht  eine Strafnorm gegen die Terrorismusfinanzierung, die beim Vorfeld terroristischer Aktivitäten ansetzt und jene Personen bestraft, die absichtlich den Terrorismus finanziell unterstützen.

Was ist bisher geschehen?

  • Der Bundesrat verabschiedet am 26. Juni 2002 die Botschaft zur Ratifikation der zwei UNO-Übereinkommen zur Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus und terroristischer Bombenanschläge sowie zur Strafrechtsrevision (Medienmitteilung).
     
  • Parlamentarische Beratungen (02.052)
     
  • Der Bundesrat setzt die Änderungen des Strafgesetzbuches auf den 1. Oktober 2003 in Kraft (Medienmitteilung).
  • Der Bundesrat setzt die Ergänzung des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs auf den 1. August 2004 in Kraft. Diese Bestimmung schreibt den Anbieterinnen von Fernmeldediensten vor, während mindestens zwei Jahren nach Aufnahme der Kundenbeziehung Informationen über die Benutzer/innen von Prepaid-Karten geben zu können.

Dokumentation

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Letzte Änderung 05.05.2005

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