Pilotprojekte

Nach Artikel 401 ZPO können die Kantone mit Genehmigung des Bundesrates Pilotprojekte im Zivilprozessrecht durchführen. Der Bundesrat hat die Zuständigkeit für die Genehmigung dem Bundesrat für Justiz übertragen. Im Rahmen von Pilotprojekten sollen die Kanton neue Verfahrensformen und Instrumente testen können und sich so an der Fortentwicklung des Prozessrechts beteiligen. Unter bestimmten Bedingungen kann damit auch von den Regelungen der ZPO abgewichen werden.

Genehmigte Pilotprojekte

Kanton Bern

Angeordnete Beratung in familienrechtlichen Gerichtsverfahren mit strittigen Kinderbelangen und Zentrum für Familien in Trennung (ZFIT)

Rechtliche Grundlagen

Letzte Änderung 04.09.2023

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