Hinweise zum Verfahren im Ausland

Allgemeine Hinweise

Basierend auf Erfahrungen des Bundesamtes für Justiz als schweizerische Zentralbehörde finden Sie hier Hinweise zu länderspezifischen Anforderungen und Schwierigkeiten bei Verfahren im Ausland. Die Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit in jedem Verfahren.

Bei Fragen steht Ihnen das Bundesamt für Justiz gerne telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.

Letzte Änderung 11.08.2021

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