Änderung des Geschlechts im Personenstandsregister

Worum geht es?

Transmenschen und Menschen mit einer Variante der Geschlechtsentwicklung können seit dem 1. Januar 2022 ihr Geschlecht und ihren Vornamen im Personenstandsregister rasch und einfach ändern. Dafür soll ohne vorgängige medizinische Untersuchungen oder andere Voraussetzungen eine Erklärung gegenüber dem Zivilstandsamt genügen. Die Erklärung kann von jeder Person abgegeben werden, die innerlich fest davon überzeugt ist, nicht dem im Personenstandsregister eingetragenen Geschlecht zuzugehören. Missbräuchliche oder leichtsinnige Erklärungen zur Änderung des Geschlechts werden abgelehnt. Solche Erklärungen zeitigen keine Rechtswirkung und sind strafbar.

Was ist bisher geschehen?

  • Am 23. Mai 2018 schickt der Bundesrat eine entsprechende Änderung des Zivilgesetzbuches in die Vernehmlassung (Medienmitteilung).
  • Am 6. Dezember 2019 nimmt der Bundesrat die Vernehmlassungsergebnisse zur Kenntnis und verabschiedet die Botschaft zur Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Medienmitteilung)
     
  • Parlamentarische Beratungen (19.081)
     
  • Der Bundesrat setzt die Änderung des Zivilgesetzbuches auf den 1. Januar 2022 in Kraft (Medienmitteilung).

Dokumentation

Stellungnahmen des Vernehmlassungsverfahrens

Botschaft und Entwurf

Referendumsvorlage

  • Schweizerisches Zivilgesetzbuch (Änderung des Geschlechts im Personenstandsregister)

    (BBl 2020 9931)
    Die Bundesversammlung hat am 18. Dezember 2020 Änderungen des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Änderung des Geschlechts im Personenstandsregister) beschlossen. Die Referendumsfrist ist unbenutzt abgelaufen. Die damit verbundenen Anpassungen der Ausführungsbestimmungen (Zivilstandsverordnung und Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen) sowie der Zivilstandsformulare sind in Arbeit. Es ist geplant, dem Bundesrat zu beantragen, das Datum des Inkrafttretens auf den 1. Januar 2022 festzulegen.

Dokumente

Medienmitteilungen

Zur Darstellung der Medienmitteilungen wird Java Script benötigt. Wenn sie Java Script nicht aktivieren möchten, können sie über den unten stehenden Link die Medienmitteilungen lesen. 

Zur externen NSB Seite

Letzte Änderung 27.10.2021

Zum Seitenanfang

Kontakt

Bundesamt für Justiz
Michel Montini
Bundesrain 20
CH-3003 Bern
T +41 58 462 58 61
F +41 58 462 78 79
Kontakt

Kontaktinformationen drucken

https://www.bj.admin.ch/content/bj/de/home/gesellschaft/gesetzgebung/archiv/geschlechteraenderung.html