Direktionsbereich Öffentliches Recht



Beschwerden an den Bundesrat

In Fragen der inneren und äusseren Sicherheit sowie der auswärtigen Angelegenheiten kann beim Bundesrat Beschwerde erhoben werden. Soweit der Bundesrat Aufsichtsbehörde ist, behandelt er ferner Aufsichtsbeschwerden (siehe Art. 72 bis 74 VwVG; SR 172.021). Der Direktionsbereich Öffentliches Recht leitet das Beschwerdeverfahren und stellt dem Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) zuhanden des Bundesrates Antrag über die Erledigung der Beschwerde. Ausgenommen sind Beschwerden gegen das EJPD, die das Eidg. Finanzdepartement (EFD) bearbeitet.

Fachbereich Rechtsetzungsprojekte I und II

Die Fachbereiche Rechtsetzungsprojekte I und II bereiten Erlasse des öffentlichen Rechts vor, für die das EJPD federführend ist. Dabei handelt es sich um Erlasse über die Funktionsweise der staatlichen Institutionen, den Föderalismus und die Demokratie, über die Umsetzung der Grundrechte und allgemein über sämtliche Themen, die nicht in die Zuständigkeit eines anderen Departements oder Direktionsbereichs fallen. Die Projekte sind auf allen Normstufen (Verfassung, Gesetz, Verordnung) angesiedelt. Darüber hinaus tragen die beiden Fachbereiche zur Förderung der Legistik und der Gesetzesevaluation in der Bundesverwaltung bei. Sie organisieren den Gesetzgebungskurs sowie das Forum für Rechtsetzung und erarbeiten Gesetzgebungsinstrumente für die Verwaltung (Gesetzgebungsleitfaden).

Der Fachbereich Rechtsetzungsprojekte I befasst sich insbesondere mit Rechtsetzungsprojekten in Zusammenhang mit dem Schutz von Personendaten, der Gleichstellung (namentlich der Gleichstellung von Frau und Mann), der künstlichen Intelligenz, dem Öffentlichkeitsprinzip in der Verwaltung, der Transparenz der Parteienfinanzierung, dem Föderalismus und dem Verhältnis zwischen Bund und Kantonen sowie der Autonomie der Regionen. Er verfasst ferner die Botschaften zur Gewährleistung der Kantonsverfassungen und befasst sich im Rahmen der Kompetenzen des Bundes mit Religionsthemen. Er koordiniert bundesintern Fragen mit Religionsbezug und ist in diesem Bereich Kontaktstelle für Kantone.

Der Fachbereich Rechtsetzungsprojekte II befasst sich mit Rechtsetzungsprojekten in Zusammenhang mit den Geldspielen, der Opferhilfe und dem Anwaltsgesetz. In diesen drei Bereichen nimmt er zudem die Oberaufsicht wahr. Er ist des Weiteren zuständig für die Themen in Verbindung mit den politischen Rechten, dem Verwaltungsverfahren wie den Verwaltungssanktionen sowie den Unternehmensjuristinnen und -juristen.

Weitere Themen können dem einen oder anderen Fachbereich zugeteilt werden (z. B. Regierungsreform, Rechtspflege usw.).

Fachbereiche Rechtsetzungsbegleitung I und II

Die Fachbereiche Rechtsetzungsbegleitung I und II haben im Wesentlichen den gleichen Auftrag: "Begleitung" der Rechtsetzungsprojekte anderer Ämter und Dienststellen. Das heisst: alles, was im Bund in Rechtssätze (Verfassungsartikel, Gesetzes- oder Verordnungsbestimmungen) gegossen werden soll, muss von diesen Fachbereichen namentlich unter rechtlichen Gesichtspunkten geprüft werden. Zu prüfen sind etwa die folgenden Fragen: Hat ein Erlass eine genügende Rechtsgrundlage? Ist er mit den Grundrechten und mit den Verfassungsgrundsätzen sowie mit dem internationalen Recht vereinbar? Passt er ins rechtliche Umfeld? Ist er logisch aufgebaut und verständlich formuliert? Birgt er keine inneren Widersprüche oder Widersprüche zu bestehendem Recht? Enthält er überflüssige Normen?

Was die gesetzestechnischen und redaktionellen Aspekte anbelangt, arbeiten die beiden Fachbereiche eng mit der Bundeskanzlei (Rechtsdienst und Sprachdienste) zusammen. Sie wirken in der verwaltungsinternen Redaktionskommission mit.

Neben der eigentlichen Rechtsetzungsbegleitung werden die Fachbereiche Rechtsetzungsbegleitung I und II auch mit der Erstattung von Rechtsgutachten zu staats- und verwaltungsrechtlichen Problemen beauftragt. Sie prüfen generell die Geschäfte, die dem Bundesrat unterbreitet werden aus rechtlicher Sicht. Sie sind somit gewissermassen der zentrale Rechtsdienst des Bundesrates und der Bundesverwaltung. In manchen Fällen wirken sie auch bei der Behandlung von Rechtsetzungsgeschäften in parlamentarischen Kommissionen mit.

Die beiden Fachbereiche unterscheiden sich lediglich in ihrem "Kundenkreis": Der Fachbereich I betreut hauptsächlich die Geschäfte aus dem Eidg. Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA), aus dem Eidg. Departement des Innern (EDI), aus dem Eidg. Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) sowie aus Teilbereichen des EJPD (insb. Polizeibereich, Ausländerrecht, Asylrecht, Raumplanung) und der Bundeskanzlei (z. B. Regierungs- und Verwaltungsorganisation). Der Fachbereich II betreut hauptsächlich die Geschäfte aus dem Eidg. Finanzdepartement (EFD), dem Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) und dem Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) sowie aus Teilbereichen des EJPD (insb. wirtschaftsrelevante Regelungen) und der Bundeskanzlei (z. B. politische Rechte).

Fachbereich Internationaler Menschenrechtsschutz

Der Fachbereich behandelt juristische Fragestellungen aus dem Bereich des internationalen Menschenrechtsschutzes, auf internationaler Ebene im Rahmen des Europarats und der Vereinten Nationen, auf nationaler Ebene im Rahmen der Umsetzung internationaler Menschenrechtsinstrumente im schweizerischen Recht. Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere die Ausarbeitung und Präsentation der periodischen Berichte der Schweiz zum UN-Pakt II, die Unterstützung bei der Ausarbeitung und Präsentation von Berichten zu anderen internationalen Menschenrechtsabkommen durch die jeweils federführenden Amtsstellen, die Mitwirkung in Expertenausschüssen internationaler Organisationen - insbesondere des Europarats - auf den Gebieten der Menschenrechte, die Vorbereitung der Konferenzen der europäischen Justizminister für die Departementsführung sowie die Begleitung der Arbeiten des Schweizerischen Kompetenzzentrums für Menschenrechte (SKMR).

Der Leiter des Fachbereichs ist gleichzeitig der Vertreter der Schweizer Regierung (Agent du Gouvernement suisse) vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), dem UN-Ausschuss zur Verhütung der Folter (Committee Against Torture, CAT), dem UN-Ausschuss für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau (Committee on the Elimination of Discrimination against Women, CEDAW) sowie dem UN-Ausschuss für die Beseitigung der Rassendiskriminierung (Committee on the Elimination of Racial Discrimination, CERD).

Fachbereich Europarecht und Koordination Schengen/Dublin

Der Fachbereich behandelt juristische Fragen im Zusammenhang mit der europäischen Integration. So überprüft er Gesetzes- und Verordnungsentwürfe des Bundesrates auf ihre Vereinbarkeit mit dem Recht der bilateralen Verträge und, im Rahmen der Politik der Europaverträglichkeit, mit den massgeblichen Erlassen der Europäischen Union. Der Fachbereich erstellt juristische Gutachten und nimmt an der Ausarbeitung von Bundesgesetzen sowie der Kapitel der bundesrätlichen Botschaften teil, die sich mit den bilateralen Verträgen und mit Europarecht auseinandersetzen. Er wirkt zudem bei Verhandlungen mit der Europäischen Union in Verhandlungsdelegationen und verhandlungsbegleitenden Arbeitsgruppen des Bundes mit. Dabei arbeitet er eng mit den zuständigen Stellen der Bundesverwaltung, den für die Europapolitik und das Europarecht verantwortlichen Direktionen des EDA sowie den kantonalen Verwaltungen zusammen.

Im Bereich Schengen/Dublin erfüllt der Fachbereich ausserdem im Auftrag des EJPD eine intradepartementale und eine departementsübergreifende Koordinationsfunktion. Insbesondere wirkt er an der Behandlung von Dossiers und Fragen im Zusammenhang mit der Erarbeitung, Übernahme und Umsetzung von Weiterentwicklungen des Schengen- und des Dublin/Eurodac-Besitzstands mit und untersützt dabei die zuständigen Stellen der Bundesverwaltung. Schliesslich erarbeitet er in Zusammenarbeit mit den mitbeteiligten Stellen des Bundes Stellungnahmen, welche die Schweiz in die Auslegung von Schengen- und Dublin-Recht betreffenden Vorabentscheidungsverfahren vor dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) abgeben kann.

Fachbereich fürsorgerische Zwangsmassnahmen

Die Schweiz arbeitet gegenwärtig ein düsteres Kapitel ihrer Sozialgeschichte auf, die fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981. Am 1. April 2017 ist das Bundesgesetz über die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 (AFZFG) in Kraft getreten.

Das AFZFG bildet unter anderem die Rechtsgrundlage für finanzielle Leistungen zugunsten der Opfer solcher Massnahmen: Als Zeichen der Anerkennung des erlittenen Unrechts sowie des Ausdrucks gesellschaftlicher Solidarität erhalten sie einen Solidaritätsbeitrag von 25 000 Franken. Gesuche für den Solidaritätsbeitrag sind beim Fachbereich FSZM einzureichen und werden von diesem geprüft.

Der Fachbereich FSZM nimmt auch Koordinations- und Förderaufgaben wahr, insbesondere im Bereich der sogenannten Selbsthilfeprojekte zugunsten von Opfern und Betroffenen sowie im Zusammenhang mit der Verbreitung und Nutzung der Forschungsergebnisse im Bereich der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen.

Letzte Änderung 13.10.2022

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