Bekämpfung der häuslichen Gewalt: Fortschritte bei der Umsetzung der Roadmap

Bern, 26.05.2023 - Zwei Jahre nach Verabschiedung der Roadmap "Häusliche Gewalt" haben Vertreterinnen und Vertreter von Bund und Kantonen am 26. Mai 2023 eine positive Zwischenbilanz gezogen. Ein Bericht dokumentiert Fortschritte bei der Umsetzung der Massnahmen zur Bekämpfung der häuslichen Gewalt. Die Kantone etwa wollen bis Anfang 2025 eine zentrale Telefonnummer für die Beratung von Gewaltopfern etablieren. Ausserdem haben die politischen Akteure beschlossen, die Roadmap um das Thema sexuelle Gewalt zu erweitern. "Wir wollen ein klares Zeichen setzen: Häusliche und sexuelle Gewalt wird in der Schweiz nicht toleriert", sagt Justizministerin Elisabeth Baume-Schneider.

Um verstärkt und koordiniert gegen häusliche Gewalt vorzugehen, haben sich im April 2021 Vertreterinnen und Vertreter von Bund, Kantonen und der Zivilgesellschaft gemeinsam an einen Tisch gesetzt. Die Ergebnisse dieses Strategischen Dialogs sind in Form von zehn Handlungsfeldern in die Roadmap vom 30. April 2021 eingeflossen.

Zwei Jahre nach Annahme der Roadmap haben Vertreterinnen und Vertreter des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD), der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) und der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und -direktoren (SODK) am 26. Mai 2023 einen gemeinsamen Bericht verabschiedet. Der "Zwischenbericht zur Umsetzung der Roadmap gegen häusliche Gewalt" ermöglicht es den politischen Akteuren, eine Standortbestimmung vorzunehmen.

Konkrete Fortschritte erzielt

Der Bericht zeigt beachtliche Fortschritte bei der Umsetzung der Massnahmen der Roadmap. Im Bereich der technischen Mittel etwa wurden wichtige Schritte gemacht. Eine Studienreise aller beteiligten Akteure nach Spanien hat dazu beigetragen, die Kenntnisse über den Einsatz von elektronischer Überwachung zum besseren Schutz von Opfern häuslicher Gewalt zu festigen. Die ersten Kantone starten derzeit entsprechende Pilotprojekte, um Erfahrungen auf diesem Gebiet zu sammeln.

Was die Einrichtung einer zentralen Telefonnummer für Gewaltopfer betrifft, so hat die Roadmap diesem Thema einen neuen Impuls verliehen. Die Kantone haben das Konzept und die im Jahr 2022 von der SODK festgelegten Leitplanken für die Umsetzung positiv aufgenommen. Sie beabsichtigen, die Umsetzungsarbeiten weiterzuführen und bis Anfang 2025 eine zentrale Telefonnummer in Betrieb zu nehmen. Diese Telefonnummer soll Opfern von Gewalt rund um die Uhr eine erste Beratung ermöglichen.

Weiter wurden beim kantonalen Bedrohungsmanagement Qualitätsstandards festgelegt und den Kantonen zur Umsetzung empfohlen. Ziel des Bedrohungsmanagements ist es, das potenzielle Gewaltrisiko einzelner Personen frühzeitig zu erkennen, einzuschätzen und mit geeigneten Massnahmen zu entschärfen.

Deutliche Fortschritte wurden auch bei den anderen Handlungsfeldern erzielt. So wurde zum Schutz von Kindern, die häuslicher Gewalt ausgesetzt sind, der Leitfaden "Kontakt nach häuslicher Gewalt?" ausgearbeitet. Die Schweizerische Konferenz gegen häusliche Gewalt (SKHG) wird diesen Leitfaden weiterhin bekannt machen und dessen Anwendung fördern.

Zusätzliche Massnahmen gegen sexuelle Gewalt

Ausserdem haben die beteiligten Akteure zusätzliche Massnahmen gegen sexuelle Gewalt verabschiedet. Der Dialog "Sexuelle Gewalt", den das EJPD vor dem Hintergrund der Revision des Sexualstrafrechts ins Leben gerufen hat, wird mit dem Dialog "Häusliche Gewalt" zusammengeführt. Die Roadmap vom 30. April 2021 wird entsprechend ergänzt. Damit bekunden der Bund und die Kantone ihren Willen, den Schutz und die Betreuung von Opfern sexueller Gewalt aktiv zu verbessern sowie bestehende Synergien zu nutzen. "Ziel ist es, das Vertrauen der Opfer sexueller Gewalt in die Strafverfolgungsbehörden und die Gerichte zu stärken", sagt Justizministerin Elisabeth Baume-Schneider.

Auch das Parlament zeigt sich engagiert im Kampf gegen sexuelle Gewalt. Die Revision des Sexualstrafrechts befindet sich auf der Zielgeraden. In der letzten Sondersession hat der Nationalrat den Bundesrat zudem beauftragt, zu klären, was Opfer sexueller Gewalt brauchen, um gut unterstützt zu sein und ihnen den Zugang zur Strafverfolgung möglichst leicht zu gestalten.

Die Vertreterinnen und Vertreter von Bund und Kantonen sind sich einig: Die verantwortlichen Organe müssen ihre Bemühungen für die Umsetzung der Roadmap wie geplant fortsetzen. Dabei spielen auch die Zivilgesellschaft - also alle in diesem Feld engagierten Organisationen - sowie die Städte und die Gemeinden eine wichtige Rolle. 2025 oder 2026 soll eine Schlussbilanz zur Umsetzung der erweiterten Roadmap gezogen werden.


Adresse für Rückfragen

Bundesamt für Justiz, T +41 58 462 48 48, media@bj.admin.ch
Nathalie Barthoulot, SODK, T+41 32 420 51 03, nathalie.barthoulot@jura.ch
Jacqueline Fehr, KKJPD, T+41 31 318 15 05, info@kkjpd.ch



Herausgeber

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Bundesamt für Justiz
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Letzte Änderung 30.01.2024

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