Die Regierungstätigkeit stärken; Bundesrat verabschiedet Zusatzbotschaft zur Regierungsreform

Bern, 13.10.2010 - Mit der Verlängerung der Amtsdauer des Bundespräsidenten oder der Bundespräsidentin, dem Einsatz zusätzlicher Staatssekretäre und Staatssekretärinnen sowie einer optimierten Vorbereitung und Durchführung von Regierungssitzungen will der Bundesrat die Regierungstätigkeit stärken. Dies schlägt er in seiner am Mittwoch verabschiedeten Zusatzbotschaft zur Regierungsreform vor.

Die Verlängerung der Amtsdauer des Bundespräsidenten oder der Bundespräsidentin von einem auf zwei Jahre ohne Möglichkeit der Wiederwahl stärkt die Leitungs- und Koordinationsfunktion zugunsten des Bundesrates. Eine längere Amtsdauer ermöglicht es ferner, die präsidialen Repräsentationspflichten besser wahrzunehmen, die internationalen Kontakte zu festigen und die politische Führung - namentlich bei der Bewältigung ausserordentlicher Situationen - zu stärken. Die Verlängerung der Präsidialzeit bedingt eine Änderung der Bundesverfassung und ist dem Volk zur Abstimmung vorzulegen.

Nach Ansicht des Bundesrates soll die Wahl des Bundespräsidenten oder der Bundespräsidentin weiterhin durch das Parlament erfolgen. Als Wahlkriterien sollen eine angemessene Berücksichtigung der Landesgegenden und Sprachregionen in der Bundesverfassung verankert werden. Weitere Kriterien wie Partei oder Geschlecht sollen nicht aufgenommen werden, um die Auswahl nicht zu stark einzuschränken.

Erfahrungen des Vizepräsidiums nutzen

Auch die Amtszeit des Vizepräsidenten oder der Vizepräsidentin soll auf zwei Jahre verlängert werden, damit der in der Praxis bewährte Wechsel vom Vizepräsidium ins Präsidium auch künftig in der Regel beibehalten werden kann. Dies ermöglicht es, die während des Vizepräsidiums gewonnenen Erfahrungen für das Präsidium nutzbar zu machen.

Die Schaffung eines Präsidialdepartements lehnt der Bundesrat ab, da er die Verantwortung für einen bestimmten Aufgabenbereich und die Einbindung ins Tagesgeschäft als unerlässlich für die Wahrnehmung der präsidialen Aufgaben erachtet. Er will auch keinen permanenten Stab des Bundespräsidiums bei der Bundeskanzlei einsetzen, da ein solcher Stab zu wenig auf die Bedürfnisse des jeweiligen Amtsinhabers ausgerichtet wäre.

Den Bundesrat als Kollegialbehörde stärken

Der Bundesrat nimmt auch die Anliegen der Geschäftsprüfungskommissionen des Nationalrates und des Ständerates auf, die in ihrem Bericht über die "Behörden unter dem Druck der Finanzkrise und der Herausgabe von UBS-Kundendaten an die USA" Massnahmen zur Stärkung des Bundesrates als Kollegialbehörde verlangt hatten. Er sieht insbesondere folgende Massnahmen vor:

  • Die Regelung der Stellvertretung wird präzisiert. Jedes Bundesratsmitglied ist dafür verantwortlich, dass seine Stellvertretung bei Bedarf sein Departement sofort übernehmen kann und rasch und umfassend über die anstehenden Entscheide informiert wird.
  • Die Rolle der 3er-Ausschüsse des Bundesrates als Vorbereitungsorgane wird gestärkt. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass diese Ausschüsse das Kollegium über ihre Tätigkeiten informieren und dass wichtige Geschäfte im Kollegium ausführlich diskutiert werden.
  • Die Führung des Gesamtbundesrates wird in jenen Fällen gestärkt, in denen die Bundespräsidentin oder der Bundespräsident gleichzeitig dem Departement vorsteht, das in einer ausserordentlichen Lage fachlich für ein zentrales Geschäft zuständig ist. Die Führung des Bundesrates und die Federführung für wichtige Geschäfte werden auf zwei mögliche Weisen entflechtet: Entweder gibt die Bundespräsidentin oder der Bundespräsident das Sachgeschäft zur weiteren Betreuung an seine Stellvertretung ab oder sie bzw. er überträgt die Leitung der Bundesratssitzungen zu diesem Geschäft an die Vizepräsidentin oder den Vizepräsidenten.

Zusätzliche Staatssekretäre und Staatssekretärinnen

Um die Departementsvorsteher und Departementsvorsteherinnen zu unterstützen und zu entlasten, will der Bundesrat vier bis sechs Leiter und Leiterinnen von Ämtern oder Gruppen zusätzlich als Staatsekretäre oder Staatssekretärinnen einsetzen. Neben der Wahrnehmung von Kontakten mit dem Ausland auf höchster Ebene können sie die Departementsvorsteher und Departementsvorsteherinnen in parlamentarischen Kommissionen vertreten. Im Departement sind sie für bestimmte, klar umrissene Bereiche zuständig.

Verfahren optimieren

Der Stärkung der kollegialen Führung dienen verschiedene weitere Massnahmen. Die optimale Vorbereitung der Bundesratsgeschäfte und die Ausdehnung des (schriftlichen) vereinfachten Beschlussverfahrens entlasten die Bundesratssitzungen von Routine-Geschäften und räumen dem Bundesrat als Kollegium mehr Zeit für die wichtigen Geschäfte ein. Der Bundesrat will zudem vermehrt Klausursitzungen ansetzen und diese aufwerten.

Mit der heute verabschiedeten Zusatzbotschaft erfüllt der Bundesrat den Auftrag des Parlaments, das im Jahr 2004 mit der Rückweisung einer ersten Vorlage den Bundesrat gleichzeitig aufgefordert hatte, neue Reformvorschläge zu unterbreiten.


Adresse für Rückfragen

Bundesamt für Justiz, T +41 58 462 48 48, media@bj.admin.ch



Herausgeber

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
http://www.ejpd.admin.ch

Bundesamt für Justiz
http://www.bj.admin.ch

Bundeskanzlei
http://www.bk.admin.ch

Letzte Änderung 30.01.2024

Zum Seitenanfang

Medienmitteilungen abonnieren

https://www.egris.admin.ch/content/bj/de/home/aktuell/mm.msg-id-35553.html