Anpassung des Anwaltsgesetzes an Bologna-Modell - EJPD schickt die Revisionsvorlage in die Vernehmlassung

Bern, 11.03.2005 - Mit der Einführung des Bologna-Modells an Schweizer Hochschulen werden künftig nicht mehr Lizenziate, sondern Bachelors und Masters vergeben. Das Anwaltsgesetz wird deshalb entsprechend angepasst. Der Bundesrat hat am Freitag das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) ermächtigt, den Vorentwurf für eine Revision des Anwaltsgesetzes bis am 30. Juni 2005 in die Vernehmlassung zu schicken.

Das Bologna-Modell leitet mit der Vergabe von Bachelors und Masters an Stelle von Lizenziaten eine neue Struktur und eine internationale Vergleichbarkeit der Hochschulausbildung und -diplome ein. Bislang haben 40 europäische Staaten, darunter auch die Schweiz, die Deklaration unterzeichnet. Sie verpflichten sich damit, die Lehrgänge ihrer Hochschulen bis 2010 anzupassen.

Modifizierte Voraussetzungen für Anwaltspatente

Das Anwaltsgesetz, das die Voraussetzungen für den Eintrag in die kantonalen Anwaltsregister regelt, wird entsprechend angepasst. Die Voraussetzungen für den Eintrag sind neu dann gegeben, wenn ein juristisches Studium mit einem Master (oder wie bisher mit einem Lizenziat) einer schweizerischen Hochschule abgeschlossen wurde. Die Kantone müssen allerdings die Inhaber eines Bachelors zum Anwaltspraktikum zulassen.

Gleichzeitig werden zwei weitere kleine Revisionen vorgeschlagen: Die Berufshaftpflichtversicherung wird eine Voraussetzung für den Registereintrag und ist nicht wie bis anhin eine Berufsregel. Zudem müssen die kantonalen und die eidgenössischen Gerichts- und Verwaltungsbehörden zukünftig der Aufsichtsbehörde das Fehlen persönlichen Voraussetzungen für die Berufsausübung melden.


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Letzte Änderung 30.01.2024

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