Die Finanzierung des Bundesverwaltungsgerichts ist geregelt - Bund und Kanton St. Gallen fällen Grundsatzentscheide

Bern, 25.08.2004 - Bund und Kanton St. Gallen haben sich in einer Vereinbarung über die Örtlichkeiten, den Zeitplan und die Voraussetzungen für die Errichtung des Bundesverwaltungsgerichts in St. Gallen geeinigt. Heute hat der Bundesrat zudem die Botschaft und den Entwurf zum Bundesgesetz über den Aufbau des Bundesverwaltungsgerichts verabschiedet.

Der Bund und der Kanton St. Gallen haben sich auf ein Mietmodell für das Bundesverwaltungsgericht geeinigt, das auf Basis der im Dezember 2003 skizzierten gemeinsamen Absichtserklärung aufbaut. In einer gemeinsamen Vereinbarung, welche vom Bundesrat heute und von der St. Galler Regierung gestern Dienstag genehmigt worden ist, wird Folgendes festgehalten: Der Kanton St. Gallen baut auf dem Gelände "Chrüzacker" in St. Gallen das Gebäude für das neue Bundesverwaltungsgericht. Er vermietet es an den Bund für eine feste Dauer von 50 Jahren. Nach Ablauf dieser Mietdauer geht das Eigentum am Gebäude und am Grundstück an den Bund über.

Verbilligter Mietzins für den Bund

Die beiden Parteien einigten sich auch über die Standortbeiträge: Der Kanton St. Gallen leistet einen fixen Finanzierungsbeitrag von 15 Mio. Franken und garantiert dem Bund einen verbilligten Mietzins für das Gebäude. Nach Ablauf der Mietdauer überträgt er dem Bund das Eigentum am Grundstück unentgeltlich.

Am 28. Juni 2004 unterzeichneten der Vorsteher des Eidg. Justiz- und Polizeidepartements (EJPD), Bundesrat Christoph Blocher, und Peter Schönenberger, Vorsteher des Finanzdepartements des Kantons St. Gallen, die Vereinbarung. Nach den Genehmigungen durch die beiden Regierungen muss nun noch die Schweizerische Bundesversammlung dem Kredit und den Mietkosten zustimmen; das Parlament wird voraussichtlich im Verlauf des Jahres 2005 darüber befinden. Auch im Jahre 2005 wird der Kantonsrat des Kantons St. Gallen über den fixen kantonalen Finanzierungsbeitrag entscheiden.

Provisorische Gerichtsleitung soll vorab gewählt werden

Heute Mittwoch hat der Bundesrat zudem die Botschaft zu einem Aufbaugesetz für das Bundesverwaltungsgericht verabschiedet. Es sieht vor, dass das Parlament rechtzeitig die Richter und Richterinnen sowie eine provisorische, fünfköpfige Gerichtsleitung wählen kann, die in der Phase des Gerichtsaufbaus das juristische und administrative Personal anstellt, verschiedene Verordnungen erlässt und eine Vielzahl organisatorischer Entscheide trifft.

Einzug in St. Gallen frühestens 2010

Nach dem heutigen Stand der Planung wird das neue Bundesverwaltungsgericht seinen Betrieb 2007 in einem Provisorium in Bern aufnehmen. Frühestens 2010 wird das Gericht in den Neubau nach St. Gallen ziehen.


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Letzte Änderung 30.01.2024

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