Die Netzwerkkriminalität verstärkt bekämpfen - EJPD schickt zwei Gesetzesentwürfe in die Vernehmlassung

Bern, 10.12.2004 - Der Bundesrat will sich bei der Bekämpfung von Straftaten mittels elektronischer Kommunikationsnetze (Netzwerkkriminalität) verstärkt engagieren. An seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat zwei neue Gesetzesentwürfe zur Vernehmlassung verabschiedet. Einerseits soll die strafrechtliche Verantwortlichkeit der Provider für illegale Inhalte im Internet speziell geregelt werden. Andererseits werden neue Ermittlungsmöglichkeiten des Bundes vorgeschlagen.

Der eine Gesetzesentwurf regelt die Verantwortlichkeit der Provider für illegale Inhalte im Internet. Wie schon nach geltendem Recht ist der Content-Provider (Inhaltsanbieter) als Autor für die von ihm ausgehenden illegalen Inhalte in jedem Fall strafbar. Der Hosting-Provider, der dem Inhaltsanbieter einen Speicherplatz im Netz zur Verfügung stellt, macht sich als Mittäter, Anstifter oder Gehilfe strafbar, wenn er vorsätzlich illegale Informationen auf seinen Rechner aufschalten lässt. Erfährt der Hosting-Provider im Nachhinein von illegalen Inhalten, dann macht er sich neu strafbar, wenn er die Nutzung dieser Informationen nicht verhindert oder entsprechende Hinweise nicht an die Strafverfolgungsbehörde weiterleitet.

Der Access-Provider (Zugangsvermittler) kann ebenfalls als Mittäter, Anstifter oder Gehilfe zur Rechenschaft gezogen werden, wenn er sich aktiv an den strafbaren Handlungen des Content-Providers beteiligt. Beschränkt er sich aber auf die rein automatisierte Zugangsvermittlung soll er straflos bleiben.

Diese Vorschläge sind das Ergebnis der zweijährigen Arbeiten der vom Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) im Jahre 2001 eingesetzten Expertenkommission "Netzwerkkriminalität".

Effiziente Strafverfolgung

Der zweite Gesetzesentwurf soll die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen bei der Strafverfolgung von Netzwerkdelikten verbessern. Es geht dabei um Fälle, in denen noch nicht bezeichnet werden kann, welcher Kanton oder welche Kantone für die Strafverfolgung zuständig sind, weil die mutmasslichen Täter noch nicht identifiziert sind. Um eine rasche und effiziente Verfolgung solcher Delikte zu gewährleisten, sollen Bundesanwaltschaft und Bundeskriminalpolizei bereits erste, dringend notwendige Ermittlungen durchführen können. Zudem soll die Bundeskriminalpolizei ein ausdrückliches Weisungsrecht an die Kantone erhalten, um die Durchführung der Verfahren koordinieren zu können.

Diese Neuregelung der Kompetenzen der Bundesbehörden beruht auf Vorschlägen der im Jahre 2002 vom EJPD eingesetzten Arbeitsgruppe "Genesis".


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Letzte Änderung 30.01.2024

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