Revision des Haftpflichtrechts

Bern, 09.10.2000 - Eröffnung der Vernehmlassung

Der Bundesrat hat am Montag 2. Oktober 2000 das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement ermächtigt, den Expertenentwurf für ein Bundesgesetz über die Revision und Vereinheitlichung des Haftpflichtrechts in die Vernehmlassung zu schicken. Die Frist dauert bis 30. April 2001.

Das Haftpflichtrecht ist heute in zahlreichen Gesetzen unterschiedlich geregelt und in verschiedener Hinsicht revisionsbedürftig. 1988-1991 verfasste eine Studienkommission einen Bericht mit Thesen für die Revision. 1992-1999 erarbeiteten die zwei Professoren Pierre Wessner, Universität Neuenburg, und Pierre Widmer, Direktor des Schweizerischen Instituts für Rechtsvergleichung, Lausanne, einen Expertenentwurf und einen erläuternden Bericht.

Der Expertenentwurf strebt die Vereinheitlichung des Haftpflichtrechts an. Zu diesem Zweck wird die Schaffung eines Allgemeinen Teils des Haftpflichtrechts im Obligationenrecht vorgeschlagen, an den 30 Spezialgesetze so weit wie möglich angepasst werden. Inhaltlich behält der Entwurf die Grundregeln des geltenden Rechts bei; ersieht aber in verschiedenen Einzelfragen Änderungen vor, vor allem dort, wo in politischen Vorstössen oder in der Rechtslehre Reformen gewünscht wurden. Neu ist eine Bestimmung über den Ersatz für Umweltschäden. Für gefährliche Tätigkeiten sieht der Entwurf eine allgemeine strenge Haftungsnorm vor (Generalklausel der Gefährdungshaftung). Neu geregelt werden die Haftung für Hilfspersonen, für Tiere und für mangelhafte Werke. Weitere Neuerungen betreffen die Haftung mehrerer Personen, das Verhältnis zwischen Haftpflicht und Versicherung, das Verfahrensrecht und das Beweisrecht. Da bei komplizierten chemischen oder physikalischen Vorgängen der Beweis für die Geschädigten schwierig sein kann, werden Beweiserleichterungen vorgesehen.

Angesichts des grossen Umfanges und der Dauer der Revision hat der Bundesrat beschlossen, den Expertenentwurf ohne inhaltliche oder sprachliche Aenderungen in die Vernehmlassung zu geben und dazu noch nicht offiziell Stellung zu nehmen.


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Brigitte Rickli, Bundesamt für Justiz, T +41 58 462 48 48


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Letzte Änderung 30.01.2024

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